Speyer: Unfallflucht in der Hilgardstraße – Polizei sucht Zeugen
In Speyer wurde ein ordnungsgemäß geparkter weißer MG am Montag beschädigt. Der oder die Verursachende flüchtete. Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.
Nach bisherigen Erkenntnissen parkte eine 23-Jährige am Montag, dem 13.10.2025, ihren weißen PKW der Marke MG ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Hilgardstraße in Speyer. Im Zeitraum zwischen 06:45 Uhr und etwa 18:00 Uhr wurde das Fahrzeug mutmaßlich von einem vorbeifahrenden Fahrrad gestreift und dabei an der Seite beschädigt. Der unbekannte Verkehrsteilnehmende entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Verletzt wurde ersten Angaben zufolge niemand. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens liegen noch keine gesicherten Informationen vor. Zeugenaufruf: Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise geben können – ebenso der oder die Verursachende selbst – werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer zu melden: Tel. 06232 / 137-0 oder per E-Mail an
Hinweisbox: Tipps zum Verhalten bei Unfallflucht an geparkten Autos
• Sofort dokumentieren: Schaden, Spuren (Lackabrieb, Reifenspuren) und Umgebung fotografieren; Uhrzeit notieren.
• Zeugen suchen: Klingeln in der Nachbarschaft, nach Dashcam-/Türkamera-Aufnahmen fragen.
• Polizei informieren: Unverzüglich Anzeige erstatten (Aktenzeichen notieren).
• Versicherung melden: Schaden der eigenen Kfz-Versicherung zeitnah melden; Belege (Fotos, Kostenvoranschläge) sammeln.
• Rechtlich beachten: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar (§ 142 StGB). Auch Radfahrende sind verpflichtet, anzuhalten und ihre Daten zu hinterlassen.
• Sofort dokumentieren: Schaden, Spuren (Lackabrieb, Reifenspuren) und Umgebung fotografieren; Uhrzeit notieren.
• Zeugen suchen: Klingeln in der Nachbarschaft, nach Dashcam-/Türkamera-Aufnahmen fragen.
• Polizei informieren: Unverzüglich Anzeige erstatten (Aktenzeichen notieren).
• Versicherung melden: Schaden der eigenen Kfz-Versicherung zeitnah melden; Belege (Fotos, Kostenvoranschläge) sammeln.
• Rechtlich beachten: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar (§ 142 StGB). Auch Radfahrende sind verpflichtet, anzuhalten und ihre Daten zu hinterlassen.