Schifferstadt/Böhl-Iggelheim: Sieben E-Scooter ohne Versicherungsschutz gestoppt

Schifferstadt/Böhl-Iggelheim: Sieben E-Scooter ohne Versicherungsschutz gestoppt

Schifferstadt/Böhl-Iggelheim: Sieben E-Scooter ohne Versicherungsschutz gestoppt

Zum Auftakt der Verkehrssicherheitswoche stellte die Polizei mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest.

Wie die Polizeidirektion Ludwigshafen am 3. März 2026 um 10:37 Uhr mitteilte, wurden am ersten Tag der Verkehrssicherheitswoche der Polizeiinspektion Schifferstadt insgesamt sieben E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt.

Die Kontrollen fanden im Bereich Schifferstadt und Böhl-Iggelheim statt. Für die betroffenen Fahrerinnen und Fahrer wurden Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h.
  • Eine gültige Betriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung und ein aktuelles Versicherungskennzeichen sind Pflicht. Das Versicherungskennzeichen muss jährlich zum 1. März erneuert werden.
  • E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden.
  • Radwege sind zu benutzen, sofern vorhanden. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu.
  • Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt ist verboten.
  • Für Alkohol und Drogen gelten die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen.
Die Polizei weist darauf hin, dass fehlender Versicherungsschutz nicht nur ordnungswidrig, sondern strafbar ist. Kontrollen werden im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche weiterhin durchgeführt.