Schifferstadt: Polizei stoppt E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungsschutz

Schifferstadt: Polizei stoppt E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungsschutz

 

In der Speyerer Straße kontrollierte die Polizei am Samstag einen 31-Jährigen auf einem E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen. Nun drohen Strafanzeigen.

Am Sonntag, 07.09.2025, meldete die Polizeidirektion Ludwigshafen einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Schifferstadt. Am Samstag, 06.09.2025, gegen 10:50 Uhr, kontrollierte eine Streife in der Speyerer Straße einen 31-jährigen Mann aus Ludwigshafen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. An dem Fahrzeug war noch ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht, das bereits seit dem 01.03.2025 seine Gültigkeit verloren hatte. Seit diesem Datum sind grüne Kennzeichen vorgeschrieben. Die Polizei stellte den E-Scooter präventiv sicher. Sowohl den Fahrer als auch den Eigentümer des Fahrzeugs erwarten nun Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Wissenswertes: Versicherungspflicht für E-Scooter

E-Scooter dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Diese Kennzeichen wechseln jährlich am 1. März ihre Farbe – aktuell sind sie grün. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar und riskiert nicht nur eine Anzeige, sondern auch im Schadensfall den vollständigen finanziellen Ersatzanspruch. Fahrzeughalter sollten rechtzeitig prüfen, ob ihr E-Scooter korrekt versichert und gekennzeichnet ist.