LUDWIGSHAFEN: Zwei Tatverdächtige nach umfangreichen Drogen- und Waffenfunden in Untersuchungshaft
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LUDWIGSHAFEN: Zwei Tatverdächtige nach umfangreichen Drogen- und Waffenfunden in Untersuchungshaft

 

Nach monatelangen Ermittlungen stellte die Polizei bei Durchsuchungen in Ludwigshafen große Mengen Drogen, mehrere Waffen und rund 66.000 Euro Bargeld sicher.

Veröffentlicht am 10. August 2026 um 08:47 Uhr | Quelle: Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Polizeikräfte haben am Donnerstag, 6. August 2026, Wohnungen und weitere von zwei Tatverdächtigen genutzte Räume in Ludwigshafen durchsucht.

Den Maßnahmen gingen nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei mehrmonatige Ermittlungen voraus. Gegen die 22 und 23 Jahre alten Männer besteht der Verdacht des illegalen und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln.

Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler etwa 14 Kilogramm Haschisch, 11,6 Kilogramm Amphetamin, 11 Kilogramm Marihuana, 1,3 Kilogramm Ketamin, 470 Gramm Kokain und 55 Gramm MDMA sicher.

Außerdem fanden die Einsatzkräfte eine aufgebohrte Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, 300 Schuss Munition, 100 Schuss Gewehrmunition, einen Schlagring, einen Schlagstock und zwei Messer. Hinzu kamen rund 66.000 Euro Bargeld und weitere Beweismittel.

Der 22-Jährige wurde aufgrund eines bereits erlassenen Untersuchungshaftbefehls festgenommen. Den 23-Jährigen nahm die Polizei zunächst vorläufig fest.

Am Freitag wurden beide Männer einem Haftrichter vorgeführt. Gegen den 22-Jährigen wurde der bestehende Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Gegen den 23-Jährigen erging wegen des dringenden Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ebenfalls Untersuchungshaftbefehl.

Beide Tatverdächtigen kamen in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminaldirektion Ludwigshafen dauern an.

Die erhobenen Vorwürfe sind Gegenstand laufender Ermittlungen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Tatverdächtige die Unschuldsvermutung.