Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von AfD-Kandidat zurück

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von AfD-Kandidat zurück

Ludwigshafen, den 25. August 2025

Stadtverwaltung druckt Stimmzettel

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichtes
Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 bestätigt und die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Im Ergebnis wird der Bewerber der AfD nicht zur
OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zugelassen.

Damit bleibt es bei der vom Wahlausschuss am 5. August 2025 getroffenen Entscheidung. Zur OB-Wahl treten diese vier Kandidat*innen an: Prof. Dr. Klaus Blettner (Wahlvorschlag von CDU und FWG), Jens Peter Gotter (Wahlvorschlag der SPD),
Michaela Schneider-Wettstein (Wahlvorschlag von Volt Deutschland) sowie Martin Wegner (Einzelkandidat). Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ergibt sich bei Kandidat*innen, die von im Stadtrat vertretenen Parteien vorgeschlagen
werden, nach deren bei der letzten Kommunalwahl erreichten Stimmenzahl. Die übrigen Wahlvorschläge folgen nach der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen der Bewerber*innen. Die Stadt Ludwigshafen wird nun die Vorbereitungen für die Wahl am 21. September wie geplant fortsetzen, unter anderem mit dem Druck der Stimmzettel.

Zudem wird der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen seine Wahlplakate aus dem
öffentlichen Raum zu entfernen.