Stadt verstärkt Kontrollen der Grünanlagen

stadt ludwigshafen logoLudwigshafen, den 11. Juni 2024

Ab 1. Juli 2024 wird die Stadt verstärkt Kontrollen der Grünanlagen durchführen. Die Kontrollen der Grünanlagen im Stadtgebiet obliegen dem Bereich Umwelt und Klima. Die dort angesiedelten Grünanlagenaufseher*innen bestreifen täglich die Grünanlagen und überwachen die Einhaltung der Grünanlagensatzung. Verstöße gegen diese werden zukünftig streng geahndet. Hierzu gehören unter anderem folgende Tatbestände:
Hunde ohne Leine frei umherlaufen lassen. Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen. Hunde in Weihern, Wasserbecken oder Zierbrunnen baden lassen.
Konsumieren von Alkohol auf Spiel- und Bolzplätzen. Rauchen auf Spielplätzen. Grillen außerhalb ausgewiesener Bereiche oder Betreiben von offenen Feuerstellen. Die Benutzung von Spielgeräten, die nur für Kinder erlaubt sind
Die Kontrollpläne wurden angepasst und neu strukturiert, damit Kontrollen effektiver und zielgerichteter durchgeführt werden können. Bislang wurden Verstöße lediglich mittels Ansprachen geregelt, das heißt Verursacher*innen wurden angesprochen und auf das Fehlverhalten hingewiesen. Es wurde jedoch festgestellt, dass Ansprachen, Hinweise oder allein die Präsenz der Grünanlagenaufseher*innen nicht zielführend waren. Weiterhin mussten massive und wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Grünanlagensatzung registriert werden. Der Bereich Umwelt und Klima wird daher ab 1. Juli 2024 bei festgestellten Verstößen streng agieren. Dies bedeutet,
dass Personalien ermittelt, mündliche Anordnungen vor Ort ausgesprochen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Die Grünanlagenaufseher*innen besitzen hierfür die entsprechenden Befugnisse, sind aufgrund ihrer Dienstkleidung und entsprechender Ausrüstung erkennbar und haben Dienstausweise.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bestimmungen der Grünanlagensatzung unmittelbar gelten, das heißt auch ohne das Vorhandensein von flächendeckenden Beschilderungen. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Grünflächen und Parkanlagen, die von der Stadt Ludwigshafen am Rhein unterhalten werden. Bestandteile der Grünanlagen sind Rasenflächen, Wege und Plätze, Spiel- und Bolzplätze, Sport- und Liegeflächen sowie die Anlageneinrichtungen.