Ludwigshafen, den 20. Juli 2023
Der Abfallvollzug der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt und Klima, hat wie angekündigt vermehrt zielgerichtete Kontrollen der Pfand- und Rücknahmepflicht für Getränkeverpackungen gemäß Verpackungsgesetz durchgeführt. Die untere Abfallbehörde hat innerhalb von fünf Monaten von Februar bis Juni 2023 insgesamt 80 Kontrollen im Stadtgebiet Ludwigshafens durchgeführt. Dabei wurden eingegangene Anzeigen berücksichtigt, als auch eigeninitiativ agiert. In 21 Fällen wurden Verstöße gegen die Pfanderhebungspflicht und somit gegen das Verpackungsgesetz festgestellt. Bußgelder wurden in Höhe von 100 bis 10.000 Euro festgesetzt und 13 Verwarnungen ausgesprochen. Bei 39 kontrollierten Betrieben/Verkaufsstellen bedurfte es keiner weiteren Veranlassung, da entweder keine Verstöße gegen die Pfanderhebungspflicht vorlagen oder pfandpflichtige Waren nicht verkauft wurden. Sieben Vorgänge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Im Rahmen der Vollzugstätigkeit wurde bemerkt, dass sich die Kontrollen schnell herumgesprochen haben. Dennoch weist die untere Abfallbehörde nochmals darauf hin, dass grundsätzlich auf mit Getränken befüllte Einwegverpackungen – zum Beispiel PET-Flaschen oder Dosen – mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand zu erheben ist. Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25
Cent inklusive Umsatzsteuer je Verpackung. Dabei unterliegen importierte Einweg-Getränkeverpackungen ebenso der Pfandpflicht wie jene in Deutschland abgefüllten. Dies bedeutet, dass Vertreiber diese auch bepfanden, zurücknehmen und verwerten müssen.
Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel bis hin zum Letztvertreiber, zu erheben. Die Einweg-Getränkeverpackungen sind vor dem Inverkehrbringen dauerhaft, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen.
Die untere Abfallbehörde wird Verstöße gegen die Pfand- und Rücknahmepflicht und damit gegen das Verpackungsgesetz weiterhin streng ahnden. Ziel ist es, Abfallablagerungen durch Getränkeflaschen aus Polyethylen und Getränkedosen einzudämmen und zu verhindern.