Ludwigshafen am Rhein

Stiftergemeinschaften der Sparkasse unterstützt regionale Einrichtungen

Speyer / Ludwigshafen. Die Stiftergemeinschaften der Sparkasse Vorderpfalz für Ludwigshafen und Speyer schütten Erträge und Spenden in Höhe von 86.362,30 Euro aus. Unterstützt werden 39 Vereine und Organisationen. Zu den regionalen Spendenempfängern zählen u.a.: Tierheim Ludwigshafen, Tierschutzverein Mannheim, Tierschutzverein Speyer, Athletenverein 1903 Speyer, Bauverein Dreifaltigkeit, Deutscher Kinderschutzbund Ludwigshafen, Dombauverein Speyer, Johanniter Unfallhilfe, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Kinderhospiz Sterntaler, Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz, Stadtbibliothek Ludwigshafen, Wildvogelauffangstation Nonnenhof, Nabu Greifvogelstation Haßloch, Luisenpark Mannheim, St. Dominikus Krankenhaus, Jugendhilfe für Hospiz Elias, Kinderheim St. Annastift, SKFM Ludwigshafen, Ruderverein Ludwigshafen, Lebenshilfe Ludwigshafen, DLFH Pfalz, Aktion 72, Förderkreis Ebertpark, Ökumenische Fördergemeinschaft Ludwigshafen (Street Docs), Ökumenische Sozialstation Limburgerhof und der Tierschutzverein Frankenthal. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es dieses Jahr keine Spendenübergabeveranstaltung geben. Die Stiftergemeinschaft wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: "Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse ist eine Plattform für unsere Kunden, um deren eigene, persönliche Stiftung in der Stiftergemeinschaft gründen zu können. Bereits ab 10.000 Euro besteht die Möglichkeit eine individuelle Namens- oder Themenstiftung - entweder bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod - zu gründen, um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen zu unterstützten. Ziel der Stifter ist es das gesellschaftliche Leben - insbesondere auch in der Corona-Krise - nachhaltig zu fördern. Mit einem Stiftungskapital von über 3 Mio. Euro führen wir inzwischen 46 Einzelstiftungen, davon 13 Themenstiftungen, für unsere Kunden."

Stiftergemeinschaft bündelt das Wirken vieler Stifter und Spender
Neben vielen Privatpersonen nutzen inzwischen auch Vereine, Unternehmen und Kommunen den rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Rahmen der beiden Stiftergemeinschaften der Sparkasse Vorderpfalz für Speyer und Ludwigshafen. Welcher Zweck oder welche gemeinnützige Einrichtung unterstützt werden soll, bestimmt der jeweilige Stifter. Wer keine eigene Namenstiftung einrichten kann oder will, kann mit Spenden die 13 überwiegend regionalen Themenstiftungen unterstützen. Wer dauerhaft helfen möchte, kann in die Themenstiftungen auch zustiften oder sie in seinem Testament bedenken. Diese Möglichkeit nutzen zunehmend auch anonyme Spender. Sie entscheiden sich für eine Zustiftung und stocken so das Stiftungskapital auf. Nicht selten werden auch persönliche Festtage wie etwa Geburtstage genutzt, um nicht für sich, sondern für "seine" Stiftung und den guten Zweck zu sammeln. Damit bekommt die eigene Namenstiftung einen unbezahlbaren persönlichen Wert für den Einzelnen. Das Spektrum der gemeinnützigen Themen in den beiden Stiftergemeinschaften für Speyer und Ludwigshafen ist inzwischen breit gefächert. Egal, ob man sich für Umwelt, Tiere, Kunst und Kultur, das Gesundheitswesen, Soziales oder Kinder und Jugendliche engagieren möchte. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft.

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Sparkasse Vorderpfalz: 
Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: "Die Stiftergemeinschaft ist eine Plattform für Kunden um ihre eigene, persönliche Stiftung zu gründen. Ziel der Stifter ist es das gesellschaftliche Leben - insbesondere auch in der Corona-Krise - nachhaltig zu fördern".

POL-PDLU: Falscher Bankmitarbeiter verweist an falschen Polizeibeamten

25.11.2020 – 07:30

Polizeidirektion Ludwigshafen

PolStop
Maxdorf (ots)

Am Dienstag, den 24.11.2020, gegen 10:00 Uhr, meldete sich ein vermeintlicher Bankmitarbeiter telefonisch bei dem 66-jährigen Geschädigten aus Maxdorf und wollte diesen nach einer angeblichen Fehlbuchung von seinem Konto an einen Polizeibeamten in Ludwigshafen verweisen. Dieser könne ihm auch bei finanziellen Problemen helfen. Glücklicherweise blieb der Geschädigte misstrauisch, sodass sich die Annahme schnell bestätigte, dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt und der Geschädigte nicht weiter auf den Anrufer einging.

Immer häufiger gehen bei der Polizei Meldungen Anrufe von falschen Polizeibeamten ein. Häufig werden ältere Menschen angerufen, es werden Geschichten erfunden, um die Opfer unter Druck zu setzen und so an Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu gelangen.

Seien Sie misstrauisch und befolgen Sie folgende Tipps ihrer Polizei:

- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu
auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110
an.
- Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie
dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise
wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer
selbst. Wenn möglich, wählen Sie bitte auch von einem anderen
Telefon aus uns zurück.
- Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden.
Erzählen Sie den Beamten von den Anrufen. Am besten ist, wenn
Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die
Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie sie im
Zweifelsfall selber wählen können.
- Geben Sie am Telefon keine Auskunft über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie
Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so
werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
- Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie
gegebenenfalls eine Vertrauensperson hinzu, z. B. Nachbarn oder
nahe Verwandte.
- Übergeben Sie unbekannten Personen kein Geld oder Wertsachen.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.polizei-beratung.de.

Gaststätte wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung versiegelt

Ludwigshafen, den 23. November 2020
PolStop
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat Freitagnacht, 20. November 2020, ein Lokal in Nord/Hemshof versiegelt, weil im Gastraum Personen entgegen der Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bewirtet wurden. Die Einsatzkräfte gingen gegen 21 Uhr einer Beschwerde nach, wonach die Gaststätte geöffnet sei. Vor Ort wirkte das Lokal zunächst geschlossen, aber der KVD hörte von innen Stimmen, klopfte und bekam durch die Betreiberin geöffnet. Im Gastraum gab es unter anderem durch halbvolle Gläser, mehrere Jacken, Taschen, Rucksäcke sowie einer Getränkestrichliste Anzeichen auf eine Bewirtung. Im weiteren Verlauf des Einsatzes entdeckte die KVD-Streife mehrere Personen, welche den Gastraum zuvor in Richtung Treppenhaus oder Hinterhof verlassen hatten. Ein Gast gab an, mit dem Einverständnis der Gaststätteninhaberin mit seinen engsten Freunden gefeiert zu haben, weil seine Wohnung zu klein sei. Die KVD-Einsatzkräfte versiegelten das Lokal und stellten die Schlüssel sicher.

TWL Lichterzauber startet Lichtakzente im Zentrum und am Rhein

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Mit unterschiedlichsten Lichtinstallationen werden beim TWL Lichterzauber Plätze und Straßenzüge sowie markante Gebäude und Bäume in der Ludwigshafener Innenstadt und am Rheinufer stimmungsvoll in Szene gesetzt. Ab dem 23. November glitzert das festlich farbenfrohe Lichtermeer in der Innenstadt und bildet am Rheinufer ein spannendes Wechselspiel zu den unterschiedlichsten Lichtreflexionen auf dem Fluss.

Neue Lichtkonzepte wird es am Ludwigsplatz und auf dem Berliner Platz geben. Bei letzterem werden die illuminierten Bäume den Platz in atmosphärisches Licht tauchen. Als Publikumslieblinge der Vorjahre werden die größte begehbare Weihnachtskugel Deutschlands, der 4,50 lange beleuchtete Weihnachtsschlitten sowie das beliebte „I Love LU“-Signet auch in diesem Jahr wieder die besondere Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen. Einige Standorte der Objekte werden in diesem Jahr erneut variiert: Die Weihnachtskugel wird vor dem TWL-Gebäude in der Bismarckstraße stehen, der Schlitten zunächst auf dem Berliner Platz und danach am Rheinufer zu finden sein. Das „I Love LU“-Signet verbleibt am Rheinufer und sendet seine Botschaft über den Rhein nach Mannheim.

„Die Vorweihnachtszeit in diesem Jahr begehen wir ohne die uns liebgewonnenen Gewohnheiten wie das gesellige Beisammensein beim Besuch des Weihnachtsmarkts oder des Winterdorfs“, erklärt Dieter Feid, Kaufmännischer Vorstand TWL. „Gerade vor diesem Hintergrund möchten wir versuchen, mit dem TWL Lichterzauber eine schöne Atmosphäre zu schaffen, um etwas Wärme in diese schwierige Zeit zu bringen. Der TWL Lichterzauber ist wahrscheinlich die schönste Weihnachtsbeleuchtung der gesamten Region, betrieben mit umweltfreundlichem Ökostrom und unter Einsatz energiesparender LED-Leuchtmittel. Er erfreut Jahr für Jahr die Bürger und Besucher unserer Stadt Ludwigshafen. Wir wünschen uns, dass der festliche Lichterglanz die dunklen Wintertage erhellt und in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020 weihnachtliche Stimmung verbreitet.“

Über 300.000 Lichtpunkte, in der Gesamtlänge mehr als zehn Kilometer Lichterketten sowie speziell für Ludwigshafen entwickelte Leuchtelemente und in weihnachtlichem Glanz erstrahlende Tannenbäume verleihen dem Ludwigshafener Stadtzentrum bis in den Januar 2020 hinein eine ganz besondere Atmosphäre. Technisch betreut wird das Ludwigshafener Lichtermeer durch die Firma Sonic Audio. Energieversorger TWL ist Hauptsponsor. Veranstalter des TWL Lichterzaubers ist der Marketing-Verein Ludwigshafen.

Foto: Marc Schall

Corona-Hilfen: Sparkasse Vorderpfalz spendet insgesamt 125.000 Euro

 

166 Vereine und Organisationen aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis profitieren davon

Die Sparkasse Vorderpfalz spendet über ihre Corona-Hilfsaktion 100.000 Euro an gemeinnützige Empfänger, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und stockt die Gesamtsumme über eine interne Spendenaktion um weitere 25.000 Euro auf. Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: "Das Geld fließt in soziale, kulturelle und Sportprojekte, die in dieser schwierigen Zeit der Allgemeinheit zugute kommen und dem Gemeinwohl der Gesellschaft dienen. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es keine Spendenübergabeveranstaltung geben, was ich sehr bedaure. Wir werden deshalb die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen".

Corona-Hilfen der Sparkasse soll das Ehrenamt und die Vereinsarbeit unterstützen
Thomas Traue erklärt: "Die Corona-Krise macht auch vor den Vereinen in unserer Region nicht halt. Ich bin überwältigt, wie groß die Resonanz auf unsere 100.000-Euro-Corona-Hilfsaktion war. Als regional verankerte, öffentlich-rechtliche und kommunal getragene Sparkasse sind wir Teil der Gesellschaft und tragen Verantwortung, die über unser Bankgeschäft hinausgeht. Unsere Fördermittel sollen Vereinen und Organisationen helfen, die in irgendeiner Weise von der Corona-Pandemie betroffen sind und deshalb finanzielle Hilfe benötigen. Die Spenden sollen aber auch ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierten Menschen weiterhin Mut machen: Gerade jetzt sind sie mit ihrem Engagement und ihrer Hilfsbereitschaft eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz engagieren sich ehrenamtlich. Um diesen Einsatz zu würdigen, haben wir zusätzlich 25.000 Euro Spendengelder intern ausgelobt. Ehrenamtlich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten sich so für eine Spende direkt für Ihren Verein bewerben“.

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Foto Sparkasse Vorderpfalz:

 

Bildunterschrift:
Sparkassen-Chef Thomas Traue: "Die Sparkasse Vorderpfalz spendet insgesamt 125.000 Euro an gemeinnützige Empfänger, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind".

Ludwigshafen: Corona-Virus: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektionszahlen

22.10.2020

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Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am heutigen Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.

Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.
Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:

Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich
Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

Gastronomie und Handel
Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben
Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.

Für die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.

Sport und Freizeit
Für das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.
Zuschauer*innen sind nicht zugelassen

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.
Auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.

 

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.
Gruppenkursen in Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Gruppenkursen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.

Messen und Spielhallen
Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden

In Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen, sich an die ausgeweiteten Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen. "Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern", ergänzt Steinruck.

Schilder weisen auf Maskenpflicht hin
Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.

Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).

POL-PDLU: Verkehrsunfall mit vier Verletzten

16.11.2020 – 13:08

Polizeidirektion Ludwigshafen

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Lambsheim (ots)

Am Montag, den 16.11.2020 gegen 07:15 Uhr kam es an der Einmündung der K2 auf die L522 bei Lambsheim zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen und mehreren Verletzten. Die 51-Jährige Fahrerin eines Kleinbusses war auf dem Weg zu einer Schule nach Frankenthal und befuhr die K2 von Maxdorf kommend in Richtung Frankenthal. An der Einmündung zur L522 bog sie nach rechts auf die L522 ein, ohne auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr auf der L522 zu achten. Im Einmündungsbereich kollidierte der Kleinbus mit einem aus Richtung Lambsheim kommenden PKW. Der 21-Jährige Fahrer versuchte noch durch ein Brems- und Lenkmanöver eine Kollision zu vermeiden. Beide Fahrzeuge kollidierten im vorderen Bereich. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von 50.000 EUR. Da sich in dem Kleinbus drei Fahrgäste befanden, musste die L522 im Bereich zwischen der Einmündung K2 und Frankenthal während der Rettungsmaßnahmen für 2 Stunden aus Richtung Frankenthal gesperrt. Die vier Verletzten wurden zur Erstversorgung in umliegende Krankenhäuser transportiert. Nach ärztlicher Untersuchung konnten die drei Fahrgäste des Busses nach ambulanter Versorgung entlassen werden. Der Fahrer des PKW verbleibt zur Überwachung stationär im Krankenhaus.

Sparkassenstiftung schüttet Fördermittel für Projekte in Ludwigshafen aus

Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. wird zwölf Projekte und Initiativen aus Ludwigshafen mit insgesamt 54.189 Euro unterstützen. Förderzusagen erhalten: Theater im Pfalzbau, Stadt Ludwigshafen, Bereichsleiter Kinderdertagesstätten Rudolf Leidig, Stiftung Ernst-Bloch Zentrum, Erich-Kästner-Grundschule Ludwigshafen, Förderverein der IGS u. RS Lu¬Edigheim e.V., Förderkreis Wilhelm-Hack-Museum e.V., Frauencafe e.V. Ludwigshafen, Offener Kanal Ludwigshafen und das Ernst-Bloch-Zentrum. Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, betont: "Unsere Gesellschaft lebt vom persönlichen Einsatz vieler Einzelner, insbesondere auch während der Corona-Pandemie. Die wertvolle Arbeit ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierter Menschen verdient, insbesondere auch in dieser schwierigen Zeit, unser aller Anerkennung, Lob und Unterstützung. Die Fördergelder der Sparkassenstiftung fließt in soziale, kulturelle und Sportprojekte, die der Allgemeinheit zugute kommen und dem Gemeinwohl der Gesellschaft dienen".

Sparkassenstiftung unterstützt Projekte in Ludwigshafen
Seit ihrer Gründung 1985 unterstützt die Sparkassenstiftung Projekte in Ludwigshafen am Rhein. Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie Sport. Mit den Erträgen aus einem Stiftungskapital von 15 Mio. Euro fördert die Stiftung große Projekte genauso engagiert wie viele kleine Initiativen. Damit möchte sie fördern und anregen, helfen und anschieben, damit die eigenen Kräfte und das Engagement in möglichst vielen Projekten verwirklicht werden. Vorsitzende des Kuratoriums ist Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Dem Vorstand der Stiftung gehören Oliver Kolb, Walter Röper und Konrad Reichert an.

Förderanfragen sind herzlich willkommen
Alle Vereine und Initiativen aus Ludwigshafen haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Initiativen, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

 

Foto Sparkasse Vorderpfalz:

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Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, betont: "Die Stiftung bleibt auch in der Corona-Pandemie weiterhin ein verlässlicher Förderer. Sie unterstützt zwölf Projekte und Initiativen aus Ludwigshafen mit insgesamt 54.189 Euro."

 

Radarkontrollen für die Woche vom 26. Oktober bis 1. November 2020

Ludwigshafen, den 22. Oktober 2020
K1024 Blitzer Radar Kontrollen in Ludwigshafen

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 26. Oktober: Oggersheim, Ruchheim und West; Dienstag, 27. Oktober: Friesenheim, Pfingstweide und Edigheim; Mittwoch, 28. Oktober: Süd, Gartenstadt und Rheingönheim; Donnerstag, 29. Oktober Oppau, Mitte und Nord; Freitag, 30. Oktober: Süd, Maudach und Mundenheim.
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen statt-finden.

Radarkontrollen für die Woche vom 16. November bis 22. November 2020

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Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 16. November: Edigheim, Pfingstweide und Friesenheim; Dienstag, 17. November: Maudach, Mitte und Gartenstadt; Mittwoch, 18. November: Rheingönheim, Mundenheim und Oggersheim; Donnerstag, 19. November: Oppau, Nord und Süd; Freitag, 20. November: Oggersheim, Ruchheim und West; Samstag, 21. November: Mundenheim und Friesenheim.
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen statt-finden.

Maskenpflicht in der Innenstadt gilt weiter

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Die von der Stadt verfügte Maskenpflicht in der Ludwigshafener Innenstadt gilt weiterhin. Wer sich in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rheingalerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße) aufhält, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen. Die vom Land Rheinland-Pfalz am 30. Oktober 2020 erlassene 12. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Regelungen der Kommunen, die über die Bestimmungen der Verordnung hinaus gehen, in Kraft zu lassen. Die Stadt hatte die Maskenpflicht mit Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2020 angeordnet. "Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der großen Kraftanstrengungen, die wir alle in den nächsten Wochen unternehmen müssen, halten wir die Maskenpflicht im Innenstadtbereich weiterhin für sinnvoll und zumutbar", so OB Jutta Steinruck. Weiter gilt auch die von der Stadt verfügte Maskenpflicht im Unterricht in Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Sparkasse Vorderpfalz: Planspiel Börse ist gestartet

 

Jugendliche tauchen in Börsenalltag ein und handeln mit Aktien und Wertpapieren

Die Sparkasse Vorderpfalz veranstaltet wieder ihr Online-Lernspiel Planspiel Börse. Bisher haben sich 119 Schüler- und 6 Studentengruppen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis angemeldet. Noch bis zum 11. November können sich weitere Interessenten unter www.planspiel-boerse.de. anmelden und teilnehmen. Als digitales Online-Lernprojekt kann das Planspiel Börse überall gespielt werden – im Klassenzimmer, Zuhause oder unterwegs.

Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen noch bis zum 9.
Dezember 2020 die Geldanlage in 175 Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktion der Börse. Zum Spielende werden alle Depots miteinander verglichen und die Siegerteams ermittelt. Die erfolgreichsten Schüler und Studenten der Sparkasse Vorderpfalz erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 2.400 Euro und Teams mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 600 Euro. Auf Bundesebene werden die besten Teams zur Siegerehrung nach Frankfurt eingeladen.

Ganz wie an der realen Börse bekommen auch die Teilnehmer beim Planspiel Börse die Dynamik des Aktienmarktes zu spüren. Wer hier Erfolg haben möchte, muss täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen. Zudem werden im Spiel Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut. Die Schüler und Studenten machen ihre Erfahrungen mit Gewinn und Verlust und können risikobewusstes Handeln erlernen. Weitere Informationen zum Planspiel Börse gibt es unter www.planspiel-boerse.de. Dort können sich die Interessenten noch bis zum 11. November kostenlos für das Spiel anmelden.

PlSpBoe

Sparkassen Verlag

Das Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz ist

Verschlag eines Wohnsitzlosen unter Brücke geräumt

Ludwigshafen, den 13. November 2020
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Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Mittwochnachmittag, 11. November 2020, das unzulässige Lager eines Wohnsitzlosen räumen lassen. Der Mann hatte sich unterhalb einer Brücke in der Nähe des Busbahnhofs einen Unterstand errichtet. Beim KVD-Einsatz gegen 14 Uhr bemerkten die Einsatzkräfte zudem, dass der 58-Jährige ein offenes Feuer betrieb, wodurch die dortigen Gegenstände hätten in Brand geraten können. Nach Aufforderung des KVD löschte er das Feuer, weigerte sich zunächst, den Ort zu verlassen. Die Einsatzkräfte erteilten ihm daraufhin einen Platzverweis, welchem er nachkam.

Baustellenabnahme: Die Nacharbeiten zum Abriss der Pilzhochstraße sind erfolgreich abgeschlossen

Ludwigshafen

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30.000 Tonnen Bauschutt waren angefallen, rund 4.000 Baggermatratzen waren im Einsatz. Heute erinnert nur noch wenig übriggebliebenes Material an den Abriss. Bis spätestens Freitag, 30. Oktober, sollen auch die restlichen Teile weggeräumt sein. Zug um Zug wird dann das Gelände wiederhergestellt: Also Straßenbahnlinien wieder errichtet und Parkplätze wieder angelegt.
Am heutigen Dienstagmorgen, 27. Oktober, hat die Stadt Ludwigshafen in Absprache mit allen Beteiligten die Baustelle formal abgenommen. Alexander Thewalt, Dezernent für Bau und Umwelt, dankte allen Beteiligten für einen reibungslosen Ablauf und eine gute Zusammenarbeit: „Dass eine so große Maßnahme ohne Zwischenfälle, Unfälle und größere Schäden vonstattengehen konnte, ist ein schöner Erfolg und keine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns über den Verlauf und dass nun Stück für Stück die Normalität für unsere Bürger*innen, vor allem aber die Anwohner*innen, zurückkehren kann.“ Zeitnah soll die Berliner Straße nun auch wieder den Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugänglich gemacht sowie die Parkplätze wiederhergestellt werden. Heute Morgen hat die RNV bereits die Gleise in der Berliner Straße vermessen lassen. Hier sollen zeitnah die vier Oberleitungsmaste gestellt und der Bahnbetrieb wiederaufgenommen werden.
Beginnend mit den Vorarbeiten wurde die rund 500 Meter lange Hochstraße Süd insgesamt über 210 Tage abgerissen. Die Nacharbeiten dauerten nun etwa einen Monat an. Neben dem Abtransport des Bauschutts und der Baggermatratzen sowie dem Abzug der Baugeräte stand auch das Kehren des Areals auf dem Plan.
Am Mittwoch und Donnerstag wird die Stadt Ludwigshafen den Bereich noch säubern. Außerdem konnten die Aushebungen der Pilz-Sockel verfüllt werden. Sie werden nun zeitnah mit einer Asphaltdecke versehen.

Der Abbruch in Zahlen:
Dauer des Rückbaus: 210 Tage
Länge der Pilzhochstraße: rund 500 Meter

Für den Rückbau der Pilzhochstraße werden unter anderem folgende Materialien benötigt:
432 Betonzahnräder (Einzelgewicht: je 500 kg)
216 Stahlplatten (Einzelgewicht: je 400 kg)
1296 Bäume (54 Türme mit je 24 Baumstämmen)
4.000 Baggermatratzen
mehr als 23.000 Unterlegscheiben
Stahlgewinde mit einer Gesamtlänge von 10 km
600 Tonnen Mörtel für den Formschluss-Beton
30.000 Tonnen Bauschutt
1500 Tonnen Betonstahl
2500 Tonnen Asphaltbelag

 

Großstadt-OBs fordern: Unterstützung für Ordnungsämter und Lösung der Altschulden-Probleme

Ludwigshafen, den 8. Oktober 2020

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Auf dem Foto von rechts nach links sind zu sehen: Jutta Steinruck, David Langner, Wolfram Leibe, Klaus Weichel und Michael Ebling

Die Oberbürgermeister der fünf rheinland-pfälzischen Großstädte haben bei einem Treffen in Trier mehr Unterstützung für die Ordnungsämter ihrer Kommunen, die Stärkung der Behördenhotline 115 und eine Lösung der Altschuldenproblematik gefordert.
Bei dem Treffen in Trier unterschrieben Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Michael Ebling (Mainz), David Langner (Koblenz), Klaus Weichel (Kaiserslautern) und Wolfram Leibe (Trier) ein Positionspapier für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115 sowie eine an Bund und Land gerichtete Resolution mit dem Titel "Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!"
"Ordnungsämter sind in zentraler Rolle während der Corona-Krise und im Dauer-Einsatz das Gesicht der öffentlichen Hand", stellten die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister fest. Kommunale Ordnungsämter müssten für die fortdauernde Corona-Krise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die Regelungsdichte im Jahr 2020 sei einmalig im historischen Vergleich, so die Verwaltungschefs. "Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher werden die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität. Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zurecht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann." Zu den Forderungen gehört auch, zusätzliche Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen bereitzustellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit sehr viel mehr Anrufe der Bürgerinnen und Bürger beantworten müssen als sonst.
So hat zum Beispiel allein das Servicecenter des Metropolregion Rhein-Neckar in Ludwigshafen in den ersten acht Monaten 2020 mehr als 124.000 Anrufe verzeichnet. Zum Vergleich: rund 101.000 Anrufe waren es im gesamten vergangenen Jahr 2019.
Sorgen bereitet den fünf Verwaltungschefs der Großstädte auch die nach wie vor ungelöste Altschuldenproblematik. In ihrer Resolution dazu weisen sie darauf hin, dass es derzeit die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gebe. "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Städten und Gemeinden." Die Corona-Krise werde möglicherweise bis mindestens 2023 zu weiteren signifikanten Mindereinnahmen bei den Kommunen führen. Zu rechnen sei auch mit einem Anstieg der Sozialausgaben. Die Oberbürgermeister fordern: "Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen."
Der Originaltext des Positionspapiers:
Gemeinsames Positionspapier der 5 Oberzentren in Rheinland-Pfalz für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115
Kommunale Ordnungsämter müssen für die fortdauernde Coronakrise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die kommunalen Ordnungsämter – insbesondere jene in den Großstädten – sind vor Ort in beratender Funktion für Menschen, Institutionen sowie Geschäftsleute und Firmen in Bezug auf die sich ständig ändernden Bundes- und Landesvorgaben tätig. Die zahlreichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in den Kommunen nicht nur durchgesetzt und überwacht, sondern die Ordnungsämter leisten auch Hilfestellung bei der Auslegung der sich in kurzen Abständen ändernden Regelungen.
Während zahlreiche Verwaltungseinrichtungen die Türen schließen mussten, waren diese Verwaltungskräfte durchgehend und teilweise rund um die Uhr sicht- und ansprechbar. Die Frauen und Männer der Ordnungsämter waren gerade im Lockdown das Gesicht des Staates. Damit konnten und mussten sie die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Bundes- und Landespolitik vor Ort "übersetzen". Denn die Ordnungsämter sind zuständig für die Umsetzung der Corona-Verordnungen und dies neben den originären Aufgaben, die in den vergangenen Jahren auch nicht weniger geworden sind. Die Regelungsdichte im Jahre 2020 ist einmalig im historischen Vergleich. Das Paradoxe: Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher wird die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität. Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zurecht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann.
Neben den Ordnungsämtern bedarf es zudem zusätzlicher Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen, die in diesen Monaten ebenfalls rund um die Uhr stark gefordert sind. So hat zum Beispiel allein die telefonische Nachfrage in Trier in den ersten acht Monaten 2020 gut eine Viertelmillion erreicht – zum Vergleich: 160.000 Anrufe wurden bislang im jährlichen Schnitt im gemeinsamen Servicecenter von Stadt Trier und Kreis Trier-Saarburg verzeichnet.
Die personellen Belastungen setzen die Einsatzkräfte einer permanenten Stresssituation aus und führen zu einem deutlichen Anstieg der Überstunden. Die rheinland-pfälzischen Oberzentren wenden sich daher an Bundesinnenminister Horst Seehofer und seinen rheinland-pfälzisches Pendant Roger Lewentz mit der Forderung, die Städte finanziell mit einem starken Finanzpaket für die Aufgaben der Ordnungsämter und die 115 zu entlasten.
Der Originaltext der Resolution:
Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!
Wir erleben gerade die größte und schwerste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Kommunen.
Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, dass sich Politik vor Ort bewährt. Die Städte und Gemeinden setzen die auf Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen sehr engagiert um und die kommunale Ebene erweist sich als zentrale Handlungsebene des Staates. Auch hierdurch gelingt es, dass Staat und Demokratie die Krise derzeit noch gut beherrschen können.
Das gilt auch für diejenigen Städte und Gemeinden, die seit Jahren leider vergeblich eine gemeinsame Lösung des kommunalen Altschuldenproblems durch Bund und Länder fordern. Gerade aufgrund des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Abschwungs, der für die Kommunen zunächst durch signifikante Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer verbunden ist, gehen vielerorts entstandene Handlungsspielräume jedoch wieder verloren.
Zwar sind die in den vergangenen Tagen und Wochen auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen, wie bspw. die Abfederung der Gewerbesteuermindereinnahmen und eine höhere Bundesbeteiligung im Bereich der Kosten der Unterkunft, ein wichtiger Schritt und sehr begrüßenswert. Weitere finanzielle Unterstützungen an die Städte und Gemeinden in Folgejahren sowie eine Lösung des Altschuldenproblems blieben jedoch in den bisherigen Beschlüssen leider offen.
Die Steuerschätzung von September dieses Jahres prognostiziert, dass die Erholungsphase im Bereich der kommunalen Steuereinnahmen bis zur Erreichung des "Vor-Corona-Niveaus" - nicht wie in der Mai-Steuerschätzung angenommen - lediglich bis 2021 andauert, sondern sich vielmehr bis mindestens in das Jahr 2023 verschiebt.
Des Weiteren vermag die Steuerschätzung jedoch das tatsächliche Bild des Wegbrechens von anderen Einnahmen nicht abzubilden, da auch Gebühren und Beiträge vielerorts stark zurückgegangen sind und in den kommenden Monaten evtl. weiter zurückgehen werden. So mussten bspw. Schwimmbäder geschlossen und können derzeit immer noch mit nur einer geringeren Besucherzahl betrieben werden, wodurch sich die Verluste erhöhen. Dies gilt in besonderem Maße auch für viele Einrichtungen im kulturellen Bereich, bspw. bei den Theatern, Museen und Bibliotheken. Darüber hinaus können Großveranstaltungen im öffentlichen Raum, anlässlich derer entsprechende Sondernutzungsgebühren vereinnahmt werden können, derzeit kaum oder wenn überhaupt nur in stark eingeschränktem Umfang stattfinden. Ähnliches gilt für Messen und Kongresse.
Hinzu kommt, dass mit einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben der Kommunen zu rechnen ist. Perspektivisch könnte sich das Altschuldenproblem weiter verschlimmern, wenn das Zinsniveau wieder ansteigt und die Kosten für Liquiditätskredite steigen.
Zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge ist daher eine strukturelle und nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zwingend erforderlich. Dies schließt auch eine Lösung der Altschuldenproblematik mit ein. Bund und Land können sich ihrer Mitverantwortung an den kommunalen Altschulden durch die bisherigen Beschlüsse auf Bundesebene nicht entziehen.
Die Kommunen sind mit rund zwei Dritteln der öffentlichen Bauinvestitionen der wichtigste öffentliche Investor. Es hilft deshalb auch Bund und Ländern, durch zusätzliche Finanzmittel die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, damit Städte und Gemeinden weiterhin notwendige Investitionen bspw. in den Bereichen Schulen, Kitas und Verkehr tätigen können.
Ohne weitere Gelder für die Städte und Gemeinden ist absehbar, dass notwendige und konjunkturpolitisch sinnvolle Investitionen nicht getätigt werden können. Daher bedarf es einer Planungssicherheit zu weiteren Zusagen von Bund und Ländern für eine Unterstützung der kommunalen Finanzausstattung über das Jahr 2020 hinaus. Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen.