Frankenthal: Flucht vor Polizeikontrolle endet nach Unfall auf einem Acker
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Frankenthal: Flucht vor Polizeikontrolle endet nach Unfall auf einem Acker

 

Ein 24-jähriger Mann hat sich am Sonntagabend, 5. Juli 2026, in Frankenthal einer Polizeikontrolle entzogen. Die Flucht mit einem Leichtkraftrad endete nach einem Unfall auf einem Feld. Der Fahrer wurde verletzt, gegen ihn wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt.

Gegen 22.40 Uhr fiel einer Polizeistreife an der Kreuzung Wormser Straße/Wilhelm-Hauff-Straße ein Leichtkraftrad auf, an dem kein Kennzeichen angebracht war. Als die Beamten das Fahrzeug kontrollieren wollten, beschleunigte der Fahrer und flüchtete über einen Feldweg in Richtung Frankenthal-Mörsch.

Die Einsatzkräfte verloren das Zweirad zunächst kurzzeitig aus den Augen. Im Rahmen der Fahndung fanden sie das Leichtkraftrad schließlich beschädigt auf einem Feld. Auch der 24-jährige Fahrer aus Worms wurde dort angetroffen.

Unfall nach überhöhter Geschwindigkeit

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann ohne Fremdeinwirkung aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit von dem Feldweg abgekommen. Dabei kollidierte er mit der Halterung eines Verkehrszeichens sowie einer Rohrleitung der Bewässerungsanlage und kam schließlich in einem angrenzenden Acker zum Liegen.

Der 24-Jährige erlitt Verletzungen am Bein und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Mehrere Verstöße festgestellt

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem gab er an, vor der Fahrt Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Das Leichtkraftrad war nach Angaben der Polizei nicht zugelassen.

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Motorroller der Marke Aprilia, den der 24-Jährige im Rahmen einer Probefahrt nutzte. Nach ersten Erkenntnissen hielt er sich dabei nicht an die Vereinbarung mit dem Verkäufer, wonach die Probefahrt ausschließlich auf einem Privatgelände in Frankenthal stattfinden sollte.

Der entstandene Sachschaden wird auf rund 2.000 Euro geschätzt. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die Ermittlungen dauern an. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Wer sich einer Polizeikontrolle durch Flucht entzieht, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültiger Zulassung und der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt werden.