Kelsterbach: Randalierer greift Polizeibeamte an – Fünf Einsatzkräfte leicht verletzt
KI-generiertes Bild

Kelsterbach: Randalierer greift Polizeibeamte an – Fünf Einsatzkräfte leicht verletzt

 

Ein 23-jähriger Mann hat am Mittwochabend in Kelsterbach bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand geleistet und mehrere Polizeibeamte angegriffen. Fünf Einsatzkräfte wurden dabei leicht verletzt.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen wurden die Beamten am Mittwoch (22. Juli 2026) gegen 22.20 Uhr in die Kirschenallee gerufen. Dort soll ein 23-jähriger Mann unter erheblichem Alkohol- und mutmaßlich auch Drogeneinfluss randaliert und Gegenstände beschädigt haben.

Da sich der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben soll, beabsichtigten die Einsatzkräfte, ihn in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen. Während der Festnahme setzte sich der 23-Jährige jedoch massiv zur Wehr.

Schläge und Tritte gegen Polizeibeamte

Nach bisherigen Erkenntnissen schlug und trat der Mann mehrfach nach den eingesetzten Polizeibeamten. Erst nachdem er gefesselt werden konnte, war die Situation unter Kontrolle.

Insgesamt wurden fünf Polizeibeamte leicht verletzt. Sie konnten ihren Nachtdienst nach einer medizinischen Versorgung jedoch fortsetzen.

Der 23-Jährige musste anschließend eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde er in eine psychiatrische Fachklinik eingeliefert.

Strafverfahren eingeleitet

Gegen den Mann wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der vorangegangenen Sachbeschädigungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Die geschilderten Vorwürfe beruhen auf dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen.

Polizei appelliert: Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst leisten täglich ihren Dienst zum Schutz der Bevölkerung. Körperliche Angriffe und Widerstand gegen Einsatzkräfte stellen Straftaten dar und werden konsequent strafrechtlich verfolgt.