Kreis Bergstraße: Polizei zieht Bilanz nach groß angelegter Kontrollaktion
KI-generiertes Bild

Kreis Bergstraße: Polizei zieht Bilanz nach groß angelegter Kontrollaktion

 

Mit umfangreichen Verkehrs-, Gaststätten- und Personenkontrollen haben Polizei und Ordnungsbehörden am Dienstag die Sicherheit im Kreis Bergstraße überprüft. Dabei wurden zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt, Mängel an Fahrzeugen beanstandet sowie ein Haftbefehl vollstreckt.

Die Kontrollmaßnahmen fanden am Dienstag, 21. Juli 2026, zwischen 13 und 21 Uhr statt. Beteiligt waren Einsatzkräfte der Polizeistation Heppenheim, der hessischen Bereitschaftspolizei, der Diensthundestaffel des Polizeipräsidiums Südhessen sowie des Ordnungsamtes Heppenheim.

42 Fahrzeuge und 67 Personen kontrolliert

Am Pendlerparkplatz an der ehemaligen Kreisstraße 31 zwischen Lorsch und Einhausen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 42 Fahrzeuge sowie 67 Personen. Dabei wurden zwölf Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Vier Fahrzeughalter erhielten Mängelanzeigen und müssen der Polizei zeitnah nachweisen, dass die festgestellten technischen Mängel an ihren Fahrzeugen behoben wurden.

Gaststätten und Spielotheken überprüft

Im weiteren Verlauf kontrollierten Polizei und Ordnungsbehörde sechs Gaststätten beziehungsweise Spielotheken in Heppenheim sowie eine weitere Lokalität in Fürth. Insgesamt wurden 43 Personen überprüft. Aus polizeilicher Sicht ergaben sich dabei keine Beanstandungen.

Die Ordnungsbehörde stellte jedoch in drei Betrieben Verstöße gegen das Spielhallengesetz fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein.

Haftbefehl vollstreckt und Strafanzeige gefertigt

Bei zivilen Kontrollen in der Bensheimer Innenstadt und im Bereich der Taunusanlage nahmen die Einsatzkräfte einen Mann aufgrund eines offenen Zahlungshaftbefehls vorläufig fest. Nachdem er die geforderte Geldstrafe beglichen hatte, wurde er wieder entlassen.

Gegen einen weiteren kontrollierten Mann wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.

Hintergrund: Gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Polizei und Ordnungsbehörden dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Bekämpfung von Straftaten sowie der Überprüfung gesetzlicher Vorgaben in Gaststätten und Spielhallen.

Leserhinweis: Regelmäßige Kontrollaktionen tragen dazu bei, Verkehrsverstöße frühzeitig zu erkennen, offene Haftbefehle zu vollstrecken und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in Betrieben sicherzustellen. Für beschuldigte Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.