Darmstadt: Polizei kontrolliert E-Scooter und Pedelecs – Zahlreiche Verstöße festgestellt

Darmstadt: Polizei kontrolliert E-Scooter und Pedelecs – Zahlreiche Verstöße festgestellt

 

Bei einer groß angelegten Verkehrskontrolle hat die Polizei in Darmstadt zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern, Pedelecs und Kleinkrafträdern festgestellt. Innerhalb von dreieinhalb Stunden mussten mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen fanden die Kontrollen bereits am Freitag, 10. Juli 2026, im Rahmen eines Lehrgangs der Hessischen Hochschule für öffentliches Management (HÖMS) statt. Kontrolliert wurde unter anderem in der Hügelstraße, der Pallaswiesenstraße sowie am Luisenplatz.

Neben Kräften des täglichen Streifendienstes waren auch Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen im Einsatz.

Mehrere Strafanzeigen

Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte innerhalb von rund dreieinhalb Stunden 35 Fahrzeuge – überwiegend E-Scooter und Pedelecs, aber auch Kleinkrafträder.

Dabei wurden unter anderem fünf Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie drei Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei zu schnellen E-Scootern festgestellt. Auch der Fahrer eines Kleinkraftrades verfügte nach bisherigen Erkenntnissen nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.

Gegen alle Betroffenen wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt.

Drogen, falsches Kennzeichen und Rotlichtverstöße

Besonders schwer wiegt nach Angaben der Polizei ein Fall, bei dem ein E-Scooter mit einem gefälschten Versicherungskennzeichen unterwegs war. Hier wird zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.

Ein weiterer E-Scooter-Fahrer stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Amphetamin und Cannabis. Sein Fahrzeug war zudem nicht versichert. Darüber hinaus fanden die Beamten bei ihm entsprechende Betäubungsmittel.

Außerdem registrierten die Kontrolleure drei Rotlichtverstöße – begangen von einem E-Scooter-Fahrer, einem Pedelec-Fahrer sowie einem Autofahrer. Gegen alle wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei einem aus Osteuropa stammenden E-Scooter-Fahrer, dessen Fahrzeug Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h erreichte, behielten die Beamten zur Sicherung des Strafverfahrens 500 Euro ein.

Hinweis der Polizei: Für E-Scooter gelten klare gesetzliche Vorschriften. Sie benötigen eine gültige Haftpflichtversicherung, dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht schneller als 20 km/h fahren und dürfen nur von Personen mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden, sofern das Fahrzeug entsprechend eingestuft ist. Alkohol- und Drogenfahrten werden ebenso konsequent verfolgt wie Verstöße im Straßenverkehr.