Ein mutmaßlicher Ladendieb soll in einem Darmstädter Supermarkt einen Mitarbeiter bedroht und angegriffen haben, nachdem er ein alkoholisches Getränk nicht bezahlen wollte. Die Polizei nahm den Verdächtigen wenig später fest.
Ein 31-jähriger Mann muss sich nach einem Vorfall in einem Supermarkt in der Eschollbrücker Straße in Darmstadt wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls verantworten.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen betrat der Mann am Dienstagabend, 9. Juni 2026, gegen 22 Uhr das Geschäft. Dort soll er ein alkoholisches Getränk an sich genommen haben, ohne die Ware bezahlen zu wollen.
Mitarbeiter bemerkt Diebstahl
Ein aufmerksamer Mitarbeiter beobachtete den Vorfall und sprach den Mann auf den mutmaßlichen Diebstahl an.
Daraufhin soll der Tatverdächtige den Mitarbeiter beleidigt und bedroht haben. Nach bisherigen Erkenntnissen griff er den Angestellten anschließend an, um seine Flucht aus dem Supermarkt zu ermöglichen.
Dem Mann gelang zunächst die Flucht. Der Mitarbeiter blieb bei dem Vorfall nach aktuellem Stand unverletzt.
Polizei nimmt Tatverdächtigen fest
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnten Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers den 31-Jährigen kurze Zeit später aufspüren und vorläufig festnehmen.
Der Tatverdächtige wurde anschließend zur Polizeiwache gebracht. Dort erfolgte unter anderem eine erkennungsdienstliche Behandlung.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Polizei hat gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls eingeleitet.
Bei dieser Deliktsform wird ein Diebstahl durch Gewaltanwendung oder Drohungen begleitet, um die Beute zu sichern oder die Flucht zu ermöglichen.
Nach deutschem Strafrecht zählt räuberischer Diebstahl zu den schwerwiegenden Eigentumsdelikten. Wer nach einem Diebstahl Gewalt anwendet oder mit Gewalt droht, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen als bei einem einfachen Ladendiebstahl.