Lorsch/Mörfelden-Walldorf: Polizei stoppt zwei Schwertransporte – Weiterfahrt untersagt
Verkehrsinspektion kontrolliert Großraum- und Schwertransporte auf A 5 und A 67 – fehlende Genehmigungen und Verstöße gegen Auflagen festgestellt.
Am Donnerstag, 12. Februar 2026, fiel Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 67 zwischen Darmstadt und Mannheim ein Großraum- beziehungsweise Schwertransport auf. Die Fahrzeugkombination war mit einer rund 40 Tonnen schweren Baumaschine beladen, jedoch nicht ordnungsgemäß durch ein Begleitfahrzeug nach hinten abgesichert.
Bei der anschließenden Kontrolle bei Lorsch stellte sich heraus, dass für den genehmigungs- und erlaubnispflichtigen Transport keine gültige Erlaubnis für die tatsächlich befahrene Strecke vorlag. Damit war die vorgelegte Ausnahmegenehmigung erloschen. Zudem fehlten ein vorgeschriebenes Begleitfahrzeug sowie ein Beifahrer zur Übermittlung möglicher Auflagen per Funk. Auch die Kennzeichnung der überbreiten Ladung entsprach nicht den Vorschriften, darüber hinaus wurden Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Gegen das Transportunternehmen wurde eine gewinnabschöpfende Maßnahme in Höhe von rund 3.000 Euro eingeleitet. Der 53-jährige Fahrer muss mit einem Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Bereits am Vortag weiterer Verstoß festgestellt
Bereits am Mittwoch, 11. Februar 2026, kontrollierten die Beamten auf der A 5 bei Mörfelden-Walldorf einen weiteren Schwertransport. Dieser sollte einen 36 Tonnen schweren Bagger von Baden-Württemberg nach Großbritannien befördern. Zwar konnte der 38-jährige Fahrer die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse vorlegen, jedoch wurden die genehmigten Abmessungen nicht eingehalten.
Eine Umladung vor Ort zur Einhaltung der Vorgaben war nicht möglich. Auch in diesem Fall untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Der Bagger wurde einen Tag später auf eine geeignete Fahrzeugkombination mit entsprechender Genehmigung umgeladen und konnte erst anschließend weitertransportiert werden.
Gegen das Transportunternehmen wurde eine gewinnabschöpfende Maßnahme in Höhe von etwa 5.000 Euro angeregt. Den Fahrer erwarten Anzeigen wegen begangener Ordnungswidrigkeiten.