Mörfelden-Walldorf: Polizei durchsucht zwölf Bars – illegale Spielautomaten sichergestellt

Mörfelden-Walldorf: Polizei durchsucht zwölf Bars – illegale Spielautomaten sichergestellt

Mörfelden-Walldorf: Polizei durchsucht zwölf Bars – illegale Spielautomaten sichergestellt

Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in Mörfelden-Walldorf: In mehreren Lokalen wurden illegale Spielautomaten entdeckt und versiegelt – Bußgelder folgen.

Polizeimeldung vom 15.10.2025, 09:24 Uhr: Bei einer groß angelegten Kontrollaktion am Dienstag (14.10.) überprüften Beamtinnen und Beamte der Polizeidirektion Groß-Gerau gemeinsam mit Kräften der Hessischen Bereitschaftspolizei und dem Ordnungsamt der Stadt Mörfelden-Walldorf insgesamt zwölf Bars und Lokalitäten. Die Aktion dauerte von 16.00 bis 23.00 Uhr und richtete sich gegen mögliche Verstöße im Bereich des Glücksspielrechts.

Insgesamt wurden dabei rund 70 Personen kontrolliert. Laut Polizei stellten die Einsatzkräfte drei illegale Spielautomaten sicher. Weitere sechs Geräte wurden versiegelt, da sie über keine gültigen Prüfsiegel verfügten. Gegen die Betreiber werden nun entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. In vier der überprüften Betriebe gab es keine Beanstandungen.

Die Polizei wertet die Aktion als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels und kündigte an, ähnliche Schwerpunktkontrollen auch künftig fortzusetzen.

Illegales Glücksspiel: Was Betreiber und Gäste wissen sollten

  • Nur zugelassene Geräte: Spielautomaten müssen ein gültiges Prüfsiegel (PTB-Zeichen) tragen und regelmäßig kontrolliert werden.
  • Strenge Auflagen: Der Betrieb von Geldspielgeräten ist nur in zugelassenen Gaststätten oder Spielhallen erlaubt – mit entsprechender Konzession.
  • Bußgelder und Strafverfahren: Betreiber illegaler Geräte riskieren hohe Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Steuerhinterziehung oder Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz.
  • Für Gäste: Wer an nicht zugelassenen Automaten spielt, kann im Ernstfall seinen Gewinn verlieren – dieser ist rechtlich nicht einklagbar.
  • Hinweise geben: Verdächtige Geräte oder Angebote können anonym bei der Polizei oder dem örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden.

Hinweis: Die Informationen beruhen auf einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Südhessen. Die Ermittlungen zu den sichergestellten Geräten dauern an.