Hygiene nimmt in der Gastronomie einen besonders hohen Stellenwert ein – so sind seitens des Gesetzgebers auch die Anforderungen hoch. Einmal Jährlich muss der Gastronom seine Mitarbeiter/-innen beschulen lassen. Dabei helfen wir den betroffenen Betrieben mit dem Angebot einer Hygieneschulung, gemäß der Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel XII – Hygieneschulung, welche mit der Wiederkehrenden Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nach §43(4) Infektionsschutzgesetz – „Wiederholungsbelehrung“ sinnvoll ergänzt wird.
In der Hygieneschulung nach §4 LMHV in Verbindung mit Anlage 1 sowie DIN105141 werden Kenntnisse über Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels, Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels; Lebensmittelrecht, Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit, Havarieplan, Krisenmanagement, Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels, Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels, Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen, sowie Reinigung und Desinfektion vermittelt
Zudem erfolgt die wiederkehrende Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nach §43(4) Infektionsschutzgesetz – „Wiederholungsbelehrung“, denn der Arbeitgeber muss die Belehrung nicht persönlich durchführen, er kann sie auch delegieren. Er bleibt jedoch dafür verantwortlich, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht allein auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrund-informationen wie Gefahren im Betrieb, nachteilige Beeinflussung, Reinigung und Desinfektion, Krankheiten, Krankheitsübertragung durch Lebensmittel, Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflicht liefern.
Die Teilnehmer erhalten einen Sachkundennachweis über die erlangten Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene (u. a. zur Vorlage bei Betriebsbegehungen durch die Veterinärämter).
Infobox
Die Schulung findet am Montag, 11.06.2018, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Hotel Restaurant Bockshaut, Kirchstraße 7, 64283 Darmstadt statt.
Dozent ist Herr Dr. Fritz Merl.
Anmeldung und nähere Informationen unter www.dehoga-hessen.de