Wiesloch: Betrunkener BMW-Fahrer verursacht Unfall nach Kneipenbesuch – Führerschein eingezogen
06.10.2025 – 14:59: Ein 43-jähriger Mann ignorierte nach einem Kneipenbesuch in Wiesloch den Rat der Polizei, nicht mehr zu fahren – wenig später verursachte er alkoholisiert einen Unfall.
Die Beamten kontrollierten kurz darauf erneut den Bereich – und tatsächlich: Der Mann war trotz des Hinweises in seinen BMW gestiegen und losgefahren. Als die Streife ihm entgegenkam, flüchtete er und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Dielheim. Beim Versuch, in die Straße Wingertsbuckel einzubiegen, verlor er die Kontrolle, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Litfaßsäule. Durch die Wucht des Aufpralls lösten die Airbags aus.
Der BMW wurde dabei so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Der entstandene Sachschaden ist bislang noch nicht beziffert.
Laut Polizei war beim Fahrer deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar. Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde von ihm verweigert, weshalb eine Blutprobe entnommen wurde. Der Mann zeigte sich während der Maßnahmen uneinsichtig und unkooperativ.
Gegen den 43-Jährigen wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt; sein Führerschein wurde einbehalten. Zuständig ist das Polizeirevier Wiesloch.
Hinweis: Alkohol am Steuer – rechtliche Folgen und Risiken
• Ab 0,3 Promille kann bereits bei Ausfallerscheinungen eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen.
• Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.
• Unfallfolgen: Bei Alkoholeinfluss erlischt oft der Versicherungsschutz; Regressforderungen sind möglich.
• Alternativen nutzen: Taxi, Mitfahrgelegenheit oder öffentliche Verkehrsmittel vermeiden gefährliche Situationen.
• Mehr Infos der Polizei zu Alkohol im Straßenverkehr
• Ab 0,3 Promille kann bereits bei Ausfallerscheinungen eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen.
• Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.
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