WEINHEIM: OB-Bewerbungen ab Mitternacht möglich – Frist endet am 7. April
STADT WEINHEIM

WEINHEIM: OB-Bewerbungen ab Mitternacht möglich – Frist endet am 7. April

WEINHEIM: OB-Bewerbungen ab Mitternacht möglich – Frist endet am 7. April

Ab 21. Februar um 0 Uhr können Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung einreichen. Die Wahl des Oberbürgermeisters findet am 3. Mai 2026 statt.

Wer möchte Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Weinheim werden? Offizielle Bewerbungen für die Nachfolge von :contentReference[oaicite:0]{index=0} sind ab Samstag, 21. Februar 2026, möglich. Grundlage ist die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger vom 20. Februar.

Wie dort formuliert ist, dürfen Bewerbungen „frühestens einen Tag nach dieser Stellenausschreibung“ eingereicht werden. Die Frist beginnt somit exakt um 0 Uhr in der Nacht von Freitag auf Samstag. Die Stadt kontrolliert zu diesem Zeitpunkt den Briefkasten. Zuvor eingegangene Unterlagen gelten als verfrüht eingereicht.

Schriftliche Einreichung erforderlich

Die Bewerbung muss schriftlich bei der Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, eingehen und ist formal an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu richten. Weitere Vorgaben und Bewerberkriterien sind in der Stellenausschreibung sowie auf der Internetseite der Stadt unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Der Zeitpunkt des Eingangs ist entscheidend für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Da der erste Tag der Frist auf einen Samstag fällt, gelten alle Bewerbungen, die bis Montag, 23. Februar, 7:30 Uhr eingehen, als zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingereicht. Unter diesen wird die Reihenfolge ausgelost, wie die Leiterin des Bürger- und Ordnungsamtes, Gabi Lohrbächer-Gérard, erläutert.

Wahltermin am 3. Mai

Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 7. April 2026, um 18 Uhr. Die Wahl des Oberbürgermeisters findet am Sonntag, 3. Mai 2026, statt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 17. Mai vorgesehen.

Service: Die vollständige Ausschreibung mit allen formalen Anforderungen ist auf der Website der Stadt Weinheim unter den amtlichen Bekanntmachungen abrufbar.