23.11.2020 – 15:27
Polizeipräsidium Mannheim
Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen zwei 18- und 20-jährige Heranwachsende ohne festen Wohnsitz erlassen. Sie stehen im dringenden Verdacht, am Sonntagabend, 22.11.2020, in ein Elektronikgeschäft in Weinheim eingebrochen zu sein.
Die beiden jungen Männer sollen, zusammen mit einer gesondert verfolgten 17-jährigen Mittäterin, in ein Elektronikgeschäft in einem Einkaufszentrum in der Dürrestraße eingebrochen sein. Während die 17-Jährige vor der Tiefgarage wartete und Schmiere stand, sollen sich die beiden Männer gegen 21:30 Uhr durch eine offene Tür in die Tiefgarage des Einkaufzentrums begeben haben. Hier sollen sie eine Tür zum Einkaufszentrum aufgehebelt und sich zu dem Elektronikgeschäft begeben haben. Dort sollen sie so lange mit Wucht gegen die Tür gesprungen sein, bis sich diese öffnete. Im Verkaufsraum sollen sie Smartphones, Bluetooth-Lautsprecher und weitere Elektronik-Artikel im Wert von mehreren Tausend Euro entwendet haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Beim Eindringen hatte die Alarmanlage ausgelöst. Die Polizei wurde durch einen Verantwortlichen des Einkaufszentrums alarmiert. Beim Verlassen der Tiefgarage konnten die drei Tatverdächtigen durch eine Polizeistreife festgenommen werden. Das Diebesgut hatten sie in zwei großen Taschen bei sich.
Nach der Vorführung der beiden männlichen Tatverdächtigen am Montagnachmittag beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim und Eröffnung der Haftbefehle wurden die zwei Männer in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Inwiefern die Tatverdächtigen für weitere gleichgelagerte Straftaten in Betracht kommen, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Weinheim.