Sinsheim: Unfallflucht auf Parkplatz – Fahrer kehrt nach Zeugenhinweis zurück

Sinsheim: Unfallflucht auf Parkplatz – Fahrer kehrt nach Zeugenhinweis zurück

 

Nach einem nächtlichen Parkplatzunfall in der Neulandstraße entfernte sich ein 23-Jähriger zunächst unerlaubt – kehrte jedoch später zurück. Der Schaden ist erheblich.

Sinsheim, 12.04.2026 – In der Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 01:30 Uhr, kam es laut Polizei auf einem Kundenparkplatz in der Neulandstraße zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht.

Nach bisherigen Erkenntnissen beschädigte ein 23-jähriger Fahrer eines BMW beim rückwärts Ausparken einen ordnungsgemäß abgestellten Pkw. Durch die Kollision entstand ein Sachschaden von rund 13.000 Euro. Besonders betroffen war die linke Fahrzeugseite des geparkten Autos, insbesondere im Bereich des vorderen Kotflügels sowie der Fahrertür.

Fahrer entfernt sich zunächst vom Unfallort

Unmittelbar nach dem Zusammenstoß stieg der Unfallverursacher aus und begutachtete den Schaden. Anschließend entfernte er sich jedoch unerlaubt von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen.

Durch zwei Zeuginnen, die sich zunächst als Mitfahrerinnen im Fahrzeug des 23-Jährigen befanden, konnte der geschädigte Fahrzeugnutzer kurze Zeit später in einer nahegelegenen Lokalität ausfindig gemacht werden. Die beiden Frauen nahmen daraufhin Kontakt zu dem Fahrer auf und bewegten ihn zur Rückkehr an den Unfallort.

Führerschein sichergestellt – Ermittlungen laufen

Bei Eintreffen der Polizei war der Unfallverursacher schließlich wieder vor Ort. Im Rahmen der Unfallaufnahme räumte er den Vorfall ein. Die Beamten stellten daraufhin seinen Führerschein sicher und untersagten ihm vorläufig das Führen von Kraftfahrzeugen.

Die weiteren Ermittlungen wurden vom Polizeirevier Sinsheim übernommen.

Hinweis der Polizei: Wer sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt, begeht eine Straftat. Unfallbeteiligte sind verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und die Feststellung ihrer Personalien zu ermöglichen. Bereits kleine Schäden können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.