07.07.2023 – 11:07
Polizeipräsidium Mannheim
Sinsheim/ Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Donnerstagabend gegen 21:30 Uhr wurden zwei Jugendliche in der Friedrichsstraße auf einem Roller kontrolliert. Bei der Kontrolle stelle sich heraus, dass nicht nur das Versicherungskennzeichen seit über 10 Jahren ungültig, sondern der 17-jährige Fahrer auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Sein 16-jähriger Mitfahrer trug keinen Sicherheitshelm. Während der Kontrolle kam der 16-jährige Rollerbesitzer hinzu, der den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort ein angeblich gültiges Versicherungskennzeichen vorzeigte. Aber auch das war schon seit einem Jahr abgelaufen und gehörte ursprünglich auch nicht zu dem kontrollierten Roller. Darüber hinaus wurde beim Fahrer noch eine munitionslose Schreckschusswaffe sichergestellt, für die er keine Waffenbesitzkarte vorzeigen konnte.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden der 17-jährige Fahrer und der 16-jährige Rollerbesitzer ihren Eltern übergeben. Beide müssen nun mit Anzeigen wegen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Der 17-Jährige darf sich auch wegen Verdacht des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und der 16-Jährige wegen Verdachts der Urkundenfälschung und Verstoß Waffengesetz verantworten. Der Roller wurde sichergestellt, um die tatsächlichen Besitzverhältnisse zu klären sowie diesen durch die Verkehrspolizei Heidelberg prüfen zu lassen.
Die Jugendsachbearbeiter des Polizeirevier Sinsheim haben die weiteren Ermittlungen aufgenommen.