Sinsheim: Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb

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Erweiterte Kinderbetreuung: Kitas und Kindergärten sollen auf Vorschlag des Kultusministeriums ab dem 18. Mai wieder teilweise öffnen. Dies wurde von Seiten des Landes presseöffentlich für den 18. Mai angekündigt.
Die erforderliche Änderung der CoronaVO als Rechtsgrundlage für eine Umsetzung gibt es Stand heute jedoch noch nicht.
Erst wenn die aktualisierte CoronaVO vorliegt und die Richtlinien bekannt sind, ist es den Trägern möglich zu prüfen, ob und in welchem zeitlichen Umfang weitere Kinder in eine Betreuung aufgenommen werden können. Dafür benötigt es Zeit. Aus diesem Grund wird die erweiterte Notbetreuung in den Einrichtungen in Sinsheim ab dem 18. Mai zunächst weitergeführt werden.
Sobald die Rahmenbedingungen bekannt, die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft sowie die Entgeltsätze festgelegt sind, werden die Anmeldebögen für die Betreuung auf der städtischen Homepage aktualisiert eingestellt.
Die Stadt Sinsheim bittet - auch im Namen der freien und konfessionellen Träger der Kindertageseinrichtungen in Sinsheim - bis auf weiteres von Anfragen diesbezüglich abzusehen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg findet sich die gemeinsame Pressemitteilung von Kultusministerium, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag zur schrittweisen Öffnung von Kitas und Kindertagespflege.