Leimen: 13-Jähriger an Bushaltestelle schwer verletzt – Polizei sucht zwei E-Scooter-Fahrer
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Leimen: 13-Jähriger an Bushaltestelle schwer verletzt – Polizei sucht zwei E-Scooter-Fahrer

 

Ein 13-jähriger Junge ist am Samstag an der Bushaltestelle „Leimen Friedhof“ schwer verletzt worden. Zwei bislang unbekannte Personen auf einem E-Scooter flüchteten nach dem Vorfall. Die Polizei schließt eine vorsätzliche Tat derzeit nicht aus.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Vorfall am Samstag gegen 13:15 Uhr an der Bushaltestelle Leimen Friedhof im Rhein-Neckar-Kreis.

13-Jähriger stürzt und erleidet Knochenbruch

Nach bisherigen Ermittlungen waren zwei unbekannte Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. Während der 13-Jährige an der Bushaltestelle wartete, näherten sich die beiden von hinten.

Der Junge stürzte und zog sich dabei einen Knochenbruch sowie mehrere Schürfwunden zu. Er musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Unfall oder gezielter Angriff?

Ob die beiden Unbekannten den Jungen mit dem E-Scooter erfassten oder ihn durch einen Tritt oder Schlag zu Fall brachten, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Nach dem Vorfall setzten die beiden ihre Fahrt fort und flüchteten unerkannt.

Da sich die Bushaltestelle an einem geraden und gut einsehbaren Straßenabschnitt befindet, schließt die Polizei nach derzeitigem Stand nicht aus, dass der 13-Jährige absichtlich verletzt wurde.

Eine Beschreibung der beiden Tatverdächtigen liegt bislang nicht vor.

Verkehrsdienst Heidelberg bittet um Zeugenhinweise

Die Ermittlungen führt der Verkehrsdienst Heidelberg.

Zeuginnen und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den beiden E-Scooter-Fahrern geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 / 174-4111 zu melden.

Zeugenaufruf: Insbesondere Fahrgäste an der Bushaltestelle sowie Verkehrsteilnehmer, die den Bereich zur Tatzeit passierten, könnten wichtige Hinweise zum Geschehen oder zur Identität der beiden E-Scooter-Fahrer geben. Für die bislang unbekannten Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.