Das Amt für Straßen- und Radwegebau hat bereits damit begonnen, die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Das Landratsamt dankt allen ehrenamtlichen Amphibienschützerinnen und Amphibienschützern für ihr Engagement und bittet die Bevölkerung, sie durch rücksichtsvolles Fahrverhalten zu unterstützen.
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RHEIN-NECKAR-KREIS: Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien und ihrer Helfer

RHEIN-NECKAR-KREIS: Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien und ihrer Helfer

Im Rhein-Neckar-Kreis starten in den kommenden Wochen wieder Amphibienwanderungen. Entlang vieler Strecken gelten Tempolimits und teils nächtliche Sperrungen zum Schutz der Tiere und der Helfer.

Wenn die Temperaturen steigen und die Natur langsam wieder erwacht, machen sich alljährlich Frösche, Kröten, Molche und Salamander auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Auf ihren Wanderstrecken müssen die Tiere häufig Straßen überqueren und geraten dabei in Gefahr. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, in den kommenden Wochen besonders umsichtig zu fahren und im Bereich der Wanderstrecken den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Als Faustregel für den Beginn der Amphibienwanderung gelten mehrere Nächte mit Temperaturen von etwa vier bis fünf Grad plus und Regen. Sobald diese Bedingungen eintreten, werden entlang zahlreicher Strecken im Landkreis verkehrsrechtliche Maßnahmen aktiviert. Dazu gehören Warnleuchten, Gefahrzeichen, Überholverbote, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie an besonders sensiblen Stellen zeitlich begrenzte Straßensperrungen.

Die Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Amphibien, sondern auch der Sicherheit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die während der Wanderphase Tiere einsammeln und sicher über die Straßen tragen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Sammelaktionen stets Warnkleidung zu tragen ist und die Fahrbahn nur in unbedingt notwendigem Umfang betreten werden darf.

Die angeordneten Maßnahmen werden ausschließlich für die Dauer der tatsächlichen Wanderaktivitäten in Betrieb genommen. Sobald keine Amphibien mehr unterwegs sind, werden Beschilderungen und Sperrungen wieder aufgehoben. Das Amt für Straßen- und Radwegebau hat bereits damit begonnen, die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen.

Vorsicht auf diesen Strecken

K 4160 – Bammental: Beschilderung nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung

L 2311 – Eberbach-Friedrichsdorf: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten

L 2311 – Eberbach-Gaimühle: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten

B 45 – Eberbach, Gammelsbachtal: im Bereich der Fischteiche 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr

Gaiberg – Panoramastraße und Hauptstraße: Beschilderung Amphibienwanderung

L 535 – Heiligkreuzsteinach: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr am südlichen Ortseingang

L 530 – Helmstadt-Bargen – Flinsbach: 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Warnleuchten

K 4187 – Helmstadt-Bargen, Ingelheimer Hof: 30 km/h, zusätzlich nächtliche Sperrung 19 bis 6 Uhr, Anlieger frei

B 3 – Hemsbach–Laudenbach: Warnbeschilderung nach den Ortstafeln

L 596 – Hirschberg-Großsachsen: Beschilderung und gelbe Warnleuchten

K 4250 – Ketsch–Schwetzingen: 50 km/h zwischen 19 und 6 Uhr

L 532 – Lobbach, Gewerbegebiet bis Golfkreisel: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr

K 4178 – Meckesheim-Mönchzell – Lobbach-Lobenfeld: Warnbeschilderung

Gemeindeverbindungsstraße Mühlhausen-Tairnbach–Dielheim: Beschilderung

B 39/K 4271 – Mühlhausen Rückhaltebecken: Beschilderung und Warnleuchten

K 4284 – Neckarbischofsheim: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr

K 4101 – Neckargemünd-Dilsberg – Mückenloch: Beschilderung

K 4103 – Neckargemünd-Neckarhäuserhof – Schönbrunn-Haag: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr

K 4157 – Nußloch-Maisbach sowie Ochsenbach – Gauangelloch: Beschilderung und Warnleuchten

Rauenberg – Schlossstraße: Beschilderung

Sandhausen – Ostlandstraße und Am Galgenbuckel: Beschilderung

L 535 – Schönau Neckarsteinacher Straße: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr

Schönau – An der Klinge, Hasselbacher Hof, Lindenbach: Beschilderung

K 4105 – Schönbrunn – Schwanheim: 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, Warnleuchten

K 4108 – Schwanheim – Allemühl: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr

Schriesheim – L 596, L 596a, L 536: Beschilderung, zeitlich begrenzte Tempolimits von 18.30 bis 6 Uhr, zusätzliche Zeichen Fußgänger in beiden Fahrtrichtungen

Schriesheim – Eisengrubweg sowie Blütenweg, Wendehammer, Eichenweg, Wendehammer: Beschilderung

L 546 – St. Leon-Rot: Beschilderung bei Sammelaktionen

Waibstadt – Kappisweg: Beschilderung

Waibstadt-Daisbach – Daisbachtalstraße: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr

K 4200 – Wiesenbach-Langenzell – Neckargemünd-Dilsbergerhof: Beschilderung

L 532 – Wiesenbach – Lobbach: 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr

Diese Straßen sind ganz oder teilweise gesperrt

Hemsbach – Balzenbach, Gemeindeverbindungsweg: Absperrschranken und Warnleuchten

Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn, Straße Am Mühlwald: Sperrung 19 bis 6 Uhr

K 4159 – Ochsenbach – Schatthausen: nächtliche Sperrung 20 bis 7 Uhr

Waibstadt – Alte Waibstadter Straße, Kühnbergweg: Sperrungen 18 bis 7 Uhr beziehungsweise 20 bis 7 Uhr, Anlieger frei

Hinweis: Das Landratsamt dankt allen ehrenamtlichen Amphibienschützerinnen und Amphibienschützern für ihr Engagement und bittet die Bevölkerung, sie durch rücksichtsvolles Fahrverhalten zu unterstützen. Bildinformationen Quelle Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.