Rhein-Neckar-Kreis: Neues Fördergesetz stärkt Mittelstand und schafft neue Spielräume

Rhein-Neckar-Kreis: Neues Fördergesetz stärkt Mittelstand und schafft neue Spielräume

Rhein-Neckar-Kreis: Neues Fördergesetz stärkt Mittelstand und schafft neue Spielräume

Der baden-württembergische Landtag hat das Mittelstandsförderungsgesetz neu gefasst. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen gezielt zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.

Baden-Württemberg stellt die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen neu auf. Der Landtag hat die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen und damit die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung des Mittelstands umfassend modernisiert. Darauf weist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises hin.

Mit dem neuen Gesetz reagiert das Land auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die seit der letzten Novellierung im Jahr 2000 deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Künftig werden zusätzliche Förderziele gesetzlich verankert, um den Mittelstand zukunftsfähig aufzustellen.

Fachkräfte, Innovation und Klimaneutralität im Fokus

Im Mittelpunkt der Neuausrichtung steht die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Sicherung von Fach- und Arbeitskräften. Ebenso soll die berufliche Bildung gestärkt und ihre Gleichwertigkeit mit akademischen Bildungswegen weiter gefördert werden.

Darüber hinaus legt das neue Gesetz einen Schwerpunkt auf die Innovationsfähigkeit des Mittelstands, auf die Digitalisierung sowie auf nachhaltiges Wirtschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität. Auch die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist ausdrücklich Teil der Förderziele.

„Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Wirtschaft in unserer Region“, betont Dorothee Wagner, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Viele der nun gesetzlich verankerten Ziele würden im Kreis bereits aktiv unterstützt, etwa durch das Welcome Center zur Fachkräftesicherung, das Netzwerk Smart Industries zur Förderung der Digitalisierung oder die InnovationsPartnerschaften, die den Austausch zwischen Mittelstand und Start-ups stärken.

Bürokratieabbau und mehr Beinfreiheit für Unternehmen

Ein weiterer zentraler Baustein der Gesetzesnovelle ist der Bürokratieabbau. Erstmals wurde hierzu ein eigener Paragraf geschaffen. Rechtsvorschriften, die den Mittelstand belasten, sollen künftig regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und mögliche zeitliche Befristungen überprüft werden.

Zudem sieht das neue Gesetz einen grundsätzlichen Verzicht auf sogenanntes Gold-Plating vor. Damit soll verhindert werden, dass europäische oder bundesrechtliche Vorgaben durch zusätzliche landesrechtliche Anforderungen unnötig verschärft werden.

Vergaberecht übersichtlicher gestaltet

Auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bringt das neue Mittelstandsförderungsgesetz Vereinfachungen. Doppelungen zu bereits geltenden vergaberechtlichen Regelungen wurden gestrichen. Das Gesetz wird dadurch an dieser Stelle übersichtlicher, verständlicher und anwenderfreundlicher.

Gesetz tritt zeitnah in Kraft

Der Regierungsentwurf wurde am 10. Dezember 2025 erstmals in den Landtag eingebracht und am 4. Februar 2026 in zweiter Lesung abschließend beraten. Das neue Mittelstandsförderungsgesetz soll nun zeitnah in Kraft treten und ersetzt dann das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000.

Allein auf Grundlage des bisherigen Gesetzes förderte das Wirtschaftsministerium zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands mit jährlich über 200 Millionen Euro.

Leserhinweis: Kleine und mittlere Unternehmen sollten prüfen, welche neuen Fördermöglichkeiten sich aus dem aktualisierten Mittelstandsförderungsgesetz ergeben. Informationen und Beratung bietet unter anderem die Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises.