Rhein-Neckar-Kreis: Veterinäramt ruft zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit auf
Um Tierleid zu verhindern und den Viehhandel zu sichern, empfiehlt das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises die konsequente Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Das Land setzt die Förderung 2026 fort.
Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert an Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die bestehenden Impfangebote gegen die Blauzungenkrankheit konsequent zu nutzen. Ziel ist es, Tiere vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen und zugleich den regionalen Viehhandel abzusichern.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt diese Strategie und führt die finanzielle Förderung der Schutzimpfungen auch im Jahr 2026 fort. Land und Tierseuchenkasse bezuschussen die Impfungen gegen alle relevanten Serotypen BTV-3, BTV-4 und BTV-8 mit jeweils einem Euro pro Impfdosis.
Impfung als Voraussetzung für Tiertransporte
Nach Angaben des Veterinäramts hat die Impfung nicht nur eine tiergesundheitliche, sondern auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Für den Transport von Tieren aus Gebieten mit dem Serotyp BTV-8 über größere Distanzen ist ein vollständiger Impfschutz grundsätzlich erforderlich.
Tiere ohne gültigen Impfstatus dürfen nur unter strengen Auflagen in freie Gebiete verbracht werden. Dazu zählen eine 14-tägige Vorbehandlung mit Insektenschutzmitteln sowie ein anschließender negativer PCR-Test. Die dabei entstehenden Kosten stehen laut Veterinäramt in keinem Verhältnis zur kostengünstigen, geförderten Impfung. Zudem bietet ausschließlich die Impfung einen wirksamen Schutz vor der Erkrankung, während ein Test lediglich den aktuellen Status abbildet.
Vorbeugung als Schlüssel zur Eindämmung
Die Impfung gilt als wirksamstes Mittel, um Infektionsketten dauerhaft zu unterbrechen. Nach Einschätzung des Veterinäramts besteht nur dann eine realistische Aussicht auf eine Aufhebung der strengen Handelsbeschränkungen, wenn über einen Zeitraum von zwei Jahren keine neuen Fälle auftreten.
Tierhalterinnen und Tierhalter werden daher dringend gebeten, die aktuell insektenarme Zeit zu nutzen, um ihre Bestände rechtzeitig vor der kommenden Saison abzusichern.
Hintergrund zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche, die sowohl gehaltene als auch wildlebende Wiederkäuer betrifft. Übertragen wird das Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannte Gnitzen.
Typische Krankheitsanzeichen sind Fieber, Entzündungen und Blutungen der Schleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie Schaumbildung vor dem Maul. Besonders bei Schafen kann es zu einer Schwellung und Blaufärbung der Zunge kommen. In schweren Fällen drohen Todesfälle oder Fehlgeburten.
Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Kameliden wie Alpakas und Lamas sowie Rotwild betroffen. Aufgrund der Übertragung durch Insekten ist eine wirksame Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.