Rhein-Neckar: Zweite Offenlage für Teilregionalplan Windenergie beschlossen

Rhein-Neckar: Zweite Offenlage für Teilregionalplan Windenergie beschlossen

Rhein-Neckar: Zweite Offenlage für Teilregionalplan Windenergie beschlossen

Mit breiter Mehrheit setzt die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar ein klares Signal für Planungssicherheit, Akzeptanz und eine gesteuerte Energiewende. Die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie geht in die zweite Offenlage.

Die Energiewende in der Metropolregion Rhein-Neckar nimmt eine entscheidende planerische Hürde. In ihrer 50. Sitzung am 12. Dezember 2025 in Hockenheim hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) mit großer Mehrheit die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie beschlossen. Damit reagiert das Gremium auf eine Vielzahl von Stellungnahmen, neue fachliche Erkenntnisse sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Der fortgeschriebene Entwurf schafft eine belastbare Grundlage, um die bundes- und landesrechtlich vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu erfüllen – und zugleich regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.

65 Vorranggebiete – Flächenziele erreicht

Kern der Fortschreibung ist die Ausweisung von künftig 65 Vorranggebieten für die Windenergienutzung. In Rheinland-Pfalz werden damit 2,01 Prozent, im baden-württembergischen Teilraum 2,15 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Windenergie gesichert. Insgesamt umfasst die Planung 10.233 Hektar. Mit diesen Zahlen erreicht die Region den sogenannten Flächenbeitragswert, den das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) den Ländern vorgibt und der von dort an die Regionen weitergereicht wird. Der Teilregionalplan verfolgt dabei ausdrücklich den Ansatz einer Angebotsplanung: Er schafft Raum für Windenergie, ohne konkrete Bauvorhaben festzuschreiben.

Beteiligung auf breiter Basis

Auslöser für die Überarbeitung des bisherigen Entwurfs war eine außergewöhnlich hohe Beteiligung. Mehr als 4.000 Stellungnahmen gingen im Rahmen der ersten Offenlage ein – von Kommunen, Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie aus der Bürgerschaft. Die Hinweise reichten von grundsätzlichen energie- und raumordnerischen Fragen bis hin zu sehr konkreten lokalen Aspekten. Insbesondere Belange der Bundeswehr, luftverkehrsrechtliche Restriktionen, Naturschutzaspekte sowie mögliche visuelle Überlastungen einzelner Ortslagen flossen in die Neubewertung ein.

Was wurde geändert?

Der aktualisierte Entwurf sieht unter anderem folgende Anpassungen vor:
  • Überarbeitung von Vorsorgeabständen zu geschlossenen Siedlungsflächen im baden-württembergischen Teilraum
  • Streichung einzelner Flächen zur Vermeidung sogenannter Umzingelungseffekte
  • Integration neuer oder erweiterter Flächenvorschläge bei regionaler Bedeutung
  • Herausnahme von Gebieten mit geänderter oder nicht mehr gegebener Eignung
Aufgrund der Tragweite dieser Änderungen ist eine erneute öffentliche Auslegung rechtlich zwingend.
Zitat

„Mit dem heutigen Votum zur zweiten Offenlage gehen wir einen entscheidenden Schritt nach vorne. Die Region übernimmt Verantwortung – für eine sichere Energieversorgung, für Akzeptanz vor Ort und für eine verlässliche Planung“, betonte Landrat Stefan Dallinger, Vorsitzender der Verbandsversammlung.

Was bedeutet das für die Kommunen?

Für Städte und Gemeinden bringt der Teilregionalplan vor allem Klarheit. Die kommunale Planungshoheit bleibt unangetastet: Eigene Flächennutzungspläne und Sondergebiete für Windenergie sind weiterhin möglich. Zugleich gewinnt das Repowering bestehender Anlagen an Bedeutung, da vorhandene Standorte durch den Regionalplan zusätzlich abgesichert werden. Genehmigungen im Außenbereich bleiben bis zur Feststellung des erreichten Flächenbeitragswertes weiterhin privilegiert. Maßgeblich sind hierbei die bundesrechtlichen Übergangsregelungen bis Ende 2027.

Zweite Offenlage im Frühjahr 2026

Die zweite Offenlage ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird sich dabei gezielt auf die geänderten Planbestandteile beschränken. Erst danach kann die Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss fassen. Neben der Windenergie befasste sich das Gremium in Hockenheim auch mit weiteren Beschlüssen zur finanziellen Stabilität und zur Stärkung regionaler Kooperationen – ein deutliches Signal für ein breites Verständnis regionaler Verantwortung.