06.06.2019 – 13:47
Polizeipräsidium Mannheim
Mannheim (ots)
Am Mittwoch gegen 18 Uhr kam es zwischen zwei Familien in der Steinstraße zu Auseinandersetzungen, weshalb die Polizei verständigt wurde.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll ein 21-Jähriger eine 45-jährige Frau mit einem 1,20 m langen Kantholz geschlagen haben. Die 45-Jährige erlitt hierbei Prellung am Kopf und am Arm.
Des Weiteren soll der 21-Jährige ein Fenster in der Steinstraße mit dem Kantholz eingeschlagen haben.
Die 45-Jährige soll ihrerseits eine 40-Jährige mit einem Messer an einem Finger verletzt haben. Außerdem erlitt die 40-Jährige oberflächige Verletzungen an Arm und Schenkel.
Beim Eintreffen der Polizei griff der 21-Jährige plötzlich und unvermittelt die Beamten an. Der Beschuldigt schlug mehrfach mit der Faust auf den Kopf eines 32-Jährigen Polizisten ein. Dieser erlitt zahlreiche Prellungen im Gesicht.
Bei seiner anschließenden vorläufigen Festnahme leistete der 21-Jährige Widerstand. Bei einem Faustschlag des Beschuldigten erlitt ein 27-jähriger Polizist einen 2 cm langen Cut am Kinn, der geklammert und genäht werden musste. Außerdem zog er sich bei einem weiteren Faustschlag eine Prellung des Jochbeins zu. Während der Festnahme wurde ein weiterer 51-jähriger Polizeibeamter leicht an einem Finger verletzt.
Der 21-jährige Beschuldigte konnte schließlich festgenommen werden. Bei den Angriffen und der anschließenden Festnahme zog sich der Beschuldigte eine Kopfplatzwunde, Prellungen und Schürfwunden zu. Außerdem brach er sich eine Mittelhand.
Sowohl der Beschuldigte als auch die zwei schwerer verletzten Polizeibeamten wurden mit Rettungswägen in Krankenhäuser verbracht. Die zwei Polizeibeamten konnten ihren Dienst nicht fortsetzen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der Beschuldigte am Donnerstag gegen 11.30 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt, da Haftgründe nicht gegeben waren. Er verblieb jedoch zur weiteren Abklärung im Krankenhaus.
Die Ermittlungen des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung dauern an.