11.01.2021 – 12:49
Polizeipräsidium Mannheim
Mannheim-Käfertal (ots)
Ein Zeuge verständigte am Samstagmittag die Polizei wegen verdächtiger Wahrnehmungen ausgehend von einem Bürogebäude im Stadtteil Käfertal. Beim Eintreffen der Beamten gegen 12.15 Uhr konnten aus dem Bürogebäude auf einem Anwesen in der Reichenbachstraße laute Geräusche wahrgenommen werden. Als die Beamten die Räumlichkeiten betraten, verließen mehrere Personen eilig die Örtlichkeit. Bei einer weiteren Nachschau konnten im hinteren Bereich des Büros zahlreiche Geldspielautomaten festgestellt werden, an denen noch insgesamt sechs Personen spielten. Keiner der Männer trug eine Mund-Nasen-Bedeckung, obwohl sie sich nah beieinander aufhielten. Bei einem der Männer handelte es sich um den 42-jährigen Büroinhaber, der dort einen Reparaturbetrieb für Geldspielautomaten betreibt.
Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt beim Polizeipräsidium Mannheim hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Insgesamt wurden 17 Geldspielautomaten zur weiteren Auswertung sichergestellt. Die Automaten waren dem 42-Jährigen offenbar von deren Eigentümern vorübergehend zur Reparatur überlassen worden.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der 42-Jährige in seinem Büro bereits seit mehreren Tagen ohne Erlaubnis eine Spielhalle betrieben. Zudem besteht der Verdacht, dass er die fällige Vergnügungssteuer nicht abgeführt hat. Inwiefern der Mann im Besitz einer Gewerbeerlaubnis für einen solchen Betrieb ist, bedarf weiterer Ermittlungen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Abgabengesetz ermittelt. Weitere Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung sowie gegen das Landesglückspielgesetz und die SpielVO der Stadt Mannheim wurden ebenfalls eingeleitet. Zudem sieht er einer Strafanzeige wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels entgegen. Weiter sieht er einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen die CoronaVO entgegen.
Gegen die weiteren anwesenden Personen wird wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ermittelt und diese erwartet ebenfalls ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die CoronaVO.