Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim erhoben. Dem suspendierten Beamten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einer Personenkontrolle im Juni 2025 zwei Frauen unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Nach einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim wurde gegen den Beamten Anklage zum Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht – wegen des Verdachts der Vergewaltigung in zwei tateinheitlichen Fällen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 8. Juni 2025 im Rahmen eines Polizeieinsatzes Hinweisen auf unerlaubte Prostitution in einem Mannheimer Hotel nachgegangen zu sein. Dabei soll er zwei Frauen kontrolliert haben. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden war dem Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Frauen unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen worden sein sollen.
Schwere Vorwürfe gegen den Beamten
Nach dem Inhalt der Anklage soll der Polizeibeamte den Frauen zunächst erklärt haben, sie müssten eine Geldstrafe bezahlen. Als diese angaben, hierzu nicht in der Lage zu sein, soll er geäußert haben, man könne das Problem auch anders lösen.
Nach den Ermittlungen soll der Beamte die beiden Frauen noch am selben Abend außerhalb seiner Dienstzeit erneut aufgesucht haben. Dabei soll er ihnen eine Geldstrafe oder eine Festnahme angedroht haben, falls sie seiner Aufforderung zum Geschlechtsverkehr nicht nachkämen. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen sollen die Frauen den Forderungen nachgekommen sein.
Ermittlungen nach Aussagen der mutmaßlich Geschädigten
Zu einem späteren Zeitpunkt wandten sich die beiden Frauen an andere Polizeibeamte und schilderten den Vorfall. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete das Polizeipräsidium Mannheim ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein und suspendierte ihn vom Dienst. Nach Angaben der Behörde befindet sich der Beschuldigte derzeit nicht im aktiven Polizeidienst.
Gericht entscheidet über Eröffnung des Hauptverfahrens
Mit der Anklageerhebung ist das Strafverfahren noch nicht eröffnet. Das Amtsgericht Mannheim wird nun prüfen, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.