Mannheim: Briefwahlunterlagen müssen bis 8. März um 18 Uhr im Rathaus eingehen
Wer per Briefwahl an der Landtagswahl 2026 teilnehmen möchte, sollte die Frist beachten. Späteste Abgabe ist am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus E 5.
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl am 8. März 2026 per Briefwahl abstimmen möchten, müssen darauf achten, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlbüro eingeht. Wie die Stadt Mannheim mitteilt, können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sind.
Wer seine Unterlagen kurzfristig abgeben möchte, kann den Wahlbrief am Wahltag bis 18:00 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig. In den Wahllokalen selbst dürfen Wahlhelfende keine Wahlbriefe annehmen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen in jedem Wahllokal des eigenen Wahlkreises an der Urnenwahl teilzunehmen.
Briefwahlantrag und Kontakt zum Wahlbüro
Der Antrag auf Briefwahl ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Zusätzlich kann der Online-Antrag unter www.mannheim.de/wahlen oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt zu sein glaubt, sollte sich umgehend beim Wahlbüro unter der Telefonnummer 0621 293 9566 melden, um eine Eintragung ins Wählerverzeichnis prüfen zu lassen.
Das Wahlbüro der Stadt Mannheim (Postanschrift: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim) ist im Rathaus E 5 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- bis 27. Februar 2026: Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr
- 2. bis 6. März 2026: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag bis 15:00 Uhr
Neuerungen bei der Landtagswahl 2026
Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 dürfen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen abstimmen: Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin oder ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag.
Zudem sind erstmals auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Landtagswahl wurde entsprechend gesenkt.
Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim bietet grundlegende Informationen, Push-Erinnerungen zu wichtigen Terminen sowie Antworten auf häufige Fragen – etwa zur Briefwahl, zu Umzügen kurz vor der Wahl oder zu den amtlichen Endergebnissen. Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS verfügbar.