POL-MA: Mannheim-Innenstadt: gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Stadt Mannheim und Polizeipräsidium Mannheim bei Gastronomie in den S- und T-Quadraten
Mannheim-Innenstadt (ots) - Im Zusammenhang mit Hinweisen bezüglich der Drogenszene in den R-/S-/T-Quadraten wird auch immer wieder auf bestimmte Lokale hingewiesen: Anwohner klagen unter anderem über Lärm oder Verschmutzungen. Zur Überwachung der Gastronomie-Szene haben Polizeipräsidium Mannheim und Stadt Mannheim eine intensive Zusammenarbeit vereinbart. Das jüngste Ergebnis: eine zweistündige Aktion am gestrigen Nachmittag in den S- und T-Quadraten, wobei zwei Lokale zu einer unangekündigten Kontrolle aufgesucht wurden.
Rund 50 Beamte waren an den Kontrollen beteiligt: 39 Beamte der Polizei (BAO "Neckartor" mit Unterstützungskräften des Einsatzzuges Mannheim und des Polizeipräsidiums Einsatz), sowie acht weitere von der Stadt, unter Beteiligung des Steueramtes, der Feuerwehr, des Fachbereichs Baurecht und Denkmalschutz, sowie der
Lebensmittelüberwachungs- und Gaststättenbehörde.
Das Protokoll der Kontrollen:
- "Game Over" für einen in einem der Lokale stehenden
Spielautomaten: seine Zulassung war abgelaufen. Der Automat
wurde versiegelt, die Gaststättenbehörde wird Anzeige erstatten.
- mangelnde Sauberkeit, fehlende Allergenkennzeichnung und
Kennzeichnungen der Zusatzstoffe - so die Bilanz der
Lebensmittelkontrolleure. Das ganze wurde festgehalten und wird
nun ebenfalls angezeigt. Selbstverständlich erfolgen
Nachkontrollen, um die Umsetzung der nötigen Maßnahmen
sicherzustellen.
- auch die Feuerwehr und der städtische Fachbereich Baurecht und
Denkmalschutz nahmen Arbeit mit in die jeweiligen Dienststellen:
Sie hatten abgelaufene Feuerlöscher und fragwürdig verlegte
Stromleitungen in einem der Keller entdeckt, in einem der
Betriebe muss der Rettungsweg anhand der Bauakten überprüft
werden.
- auch der Zoll, der an der Kontrolle selbst nicht teilnahm, wird
sich im Nachgang noch mit ihr befassen müssen: In einem Lokal
wurde eine Person entdeckt, die dort offenbar ohne die nötige
Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Sollte es hier zu einer
Verurteilung kommen, muss die Gaststättenbehörde prüfen, ob dem
Wirt eventuell die Konzession entzogen wird.