Mannheim/Heidelberg: Landtag beschließt Novelle – Weg für neuen Klinikverbund ist frei
Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Universitätsklinikagesetz novelliert. Damit ist die rechtliche Grundlage für den Klinikverbund Heidelberg–Mannheim geschaffen – ein entscheidender Schritt für die künftige Universitätsmedizin in der Region.
Gemeinsamer Antrag beschleunigt parlamentarischen Prozess
Nach Angaben des Mannheimer Oberbürgermeisters konnte das Gesetz nur dank eines gemeinsamen Antrags der Regierungsfraktionen rechtzeitig verabschiedet werden. Dadurch habe der parlamentarische Prozess so beschleunigt werden können, dass der Zeitplan für den Klinikverbund eingehalten werde. Specht dankte ausdrücklich den Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Manuel Hagel für diese Initiative. Auch Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und ihrem Ministerium sprach der Oberbürgermeister besonderen Dank aus. Ihr unermüdlicher Einsatz habe maßgeblich dazu beigetragen, die Novelle erfolgreich auf den Weg zu bringen.Start des Klinikverbunds zum 1. Januar 2026 geplant
Mit der Novelle des Universitätsklinikagesetzes soll der neue Verbund die universitätsmedizinische Versorgung, Forschung und Lehre in Heidelberg und Mannheim langfristig stärken. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, Strukturen zu bündeln und die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Standorte nachhaltig zu sichern. Das Gesetz soll voraussichtlich bis zur kommenden Woche veröffentlicht werden. Danach können die nächsten formalen Schritte für den Start des Klinikverbunds eingeleitet werden.Hintergrund zum Klinikverbund
Der Klinikverbund Heidelberg–Mannheim soll die beiden Universitätsklinika organisatorisch enger zusammenführen. Ziel ist eine leistungsfähige, zukunftssichere Universitätsmedizin in der Metropolregion Rhein-Neckar mit klarer Perspektive für Forschung, Lehre und Patientenversorgung.