Mannheim: Brüderpaar wegen Planung eines islamistischen Anschlags verurteilt
R. Stricker

Mannheim: Brüderpaar wegen Planung eines islamistischen Anschlags verurteilt

Mannheim: Brüderpaar wegen Planung eines islamistischen Anschlags verurteilt

Zwei junge Männer aus Mannheim müssen ins Gefängnis – das Landgericht sprach sie wegen Verabredung zum Mord schuldig. Sie sollen einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet haben.

Urteil im Terrorprozess

Das Landgericht Mannheim hat am Dienstag zwei Brüder wegen der Planung eines islamistischen Anschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Der ältere der beiden Angeklagten erhielt eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren, der jüngere Bruder wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Jugendlichen sich zur Begehung eines Mordes im Rahmen eines islamistisch motivierten Anschlags verabredet hatten.

Hintergrund des Falls

Nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sollen die Brüder aus Mannheim im vergangenen Jahr begonnen haben, sich über Möglichkeiten eines Anschlags in Deutschland auszutauschen. Dabei hätten sie sich nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt und Anschlagsziele diskutiert. Konkrete Vorbereitungen – etwa der Erwerb von Materialien – seien nach Angaben der Ermittler noch nicht erfolgt, dennoch wertete das Gericht ihre Planungen als gefährliche Verabredung zum Mord.

Richter: „Fanatisierte Vorstellungen“

In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin von „fanatisierten religiösen Vorstellungen“, die die Brüder in eine gefährliche Spirale gebracht hätten. Beide Angeklagten zeigten sich während des Prozesses geständig und distanzierten sich nach Angaben des Gerichts inzwischen von den radikalen Inhalten, denen sie zuvor gefolgt waren.

Reaktionen und Einordnung

Das Urteil gilt als deutliches Signal gegen islamistisch motivierte Gewaltfantasien auch im Jugendbereich. Ermittler betonten, dass das Internet und soziale Medien weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Radikalisierung junger Menschen spielen. Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg werten den Fall als Beleg dafür, wie frühzeitig Eingriffe notwendig sind, um tatsächliche Anschläge zu verhindern.
Hintergrund: Jugendstrafrecht bei extremistischen Delikten

Das Jugendstrafrecht kann auch bei schweren Delikten wie der Vorbereitung terroristischer Taten angewendet werden, wenn die Täter zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt sind. Dabei steht die erzieherische Wirkung im Vordergrund – auch bei Strafen von mehreren Jahren. Laut Justizministerium werden radikalisierte Jugendliche nach der Haft oft in speziellen Deradikalisierungsprogrammen betreut, um eine Rückkehr in extremistische Milieus zu verhindern.