Schwerer Unfall mit Straßenbahn

14.02.2025 – 11:03

Retambulance

14.02.2025 – 13:47

Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Mannheim: Schwerer Unfall mit Straßenbahn - Korrektur - PM Nr. 3

Mannheim (ots)

Mannheim Entgegen der Pressemeldung Nr. 2 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5971073) fuhr der 32-jährige E-Scooter-Fahrer Freitagvormittag nicht auf der Bibienastraße in Fahrtrichtung Lange Rötterstraße, sondern auf der Lange Rötterstraße in Fahrtrichtung Bibienastraße. Die Straßenbahn, Linie 5, fuhr in Fahrtrichtung stadteinwärts. Auf Höhe eines dortigen Bahnüberganges wollte der 32-Jährige gegen 09:20 Uhr die Friedrich-Ebert-Straße queren. Trotz aktiver gelber Blinkleuchte soll der Mann die Straßenbahn missachtet haben, weshalb es zu einem Zusammenstoß kam. Dadurch wurde der 32-Jährige schwer verletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der Gesundheitszustand ist weiterhin kritisch.

Die 31-jährige Straßenbahnfahrerin erlitt einen Schock.

Die weiteren Ermittlungen werden durch den Verkehrsdienst Mannheim geführt. Während der Unfallaufnahme war der Straßenbahnverkehr in beide Richtungen gesperrt. Der Fahrzeugverkehr wurde während der Unfallaufnahme bis circa 10:45 Uhr umgeleitet.

Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Mannheim: Schwerer Unfall mit Straßenbahn - PM Nr. 2

Mannheim (ots)

Freitagvormittag fuhr ein 32-jähriger E-Scooter-Fahrer gegen 09:20 Uhr auf der Bibienstraße in Fahrtrichtung Lange Rötterstraße. Als er die Friedrich-Ebert-Straße an der dortigen Fußgängerampel querte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einer Straßenbahn. Zum aktuellen Berichtszeitpunkt erlitt der 32-Jährige dadurch lebensgefährliche Verletzungen und wurde umgehend in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Die Straßenbahnfahrerin erlitt einen Schock. Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die durch den Verkehrsdienst Mannheim geführt werden.

Während der Unfallaufnahme war der Straßenbahnverkehr in beide Richtungen gesperrt. Der Fahrzeugverkehr war bis circa 11 Uhr bedingt eingeschränkt.