Ilvesheim: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsrecht – was jetzt wichtig ist
Am 23. Oktober erklärt die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Ilvesheim, wie Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung rechtssicher geregelt werden.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Wer? Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Was? Kostenlose Infoveranstaltung „Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“
Wann? Donnerstag, 23. Oktober, 18:00–20:00 Uhr
Wo? Tageshospiz St. Vincent der Caritas, Goethestraße 21a, 68549 Ilvesheim
Warum Vorsorge jetzt geregelt werden sollte
Geraten Menschen durch Unfall oder Krankheit in die Lage, nicht mehr selbst entscheiden zu können, dürfen selbst nahe Angehörige rechtlich nicht automatisch vertreten – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Die Veranstaltung zeigt, wie sich Mitbestimmung durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sichern lässt und welche Rolle das zeitlich begrenzte Ehegattennotvertretungsrecht spielt. Laut Betreuungsbehörde werden die Unterschiede, Formanforderungen und typische Fallstricke verständlich erläutert.
Anmeldung & Kontakt
Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an
Fragen zur inhaltlichen Ausrichtung beantworten die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde:
Bringen Sie bei Bedarf Notizen zu medizinischen Wünschen und Vollmachtnehmern mit. Klären Sie vorab, wer im Ernstfall entscheiden soll. Die Veranstaltung gibt Hinweise zu Formulierungen, Beglaubigung und Aufbewahrung von Dokumenten sowie dazu, wie bereits vorhandene Verfügungen geprüft und aktualisiert werden können.
Einordnung: Welche Dokumente wofür?
Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine Vertrauensperson, Sie in definierten Bereichen (z. B. Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt) zu vertreten.
Betreuungsverfügung: Legt fest, wen das Gericht im Betreuungsfall bestellen soll – hilfreich, wenn keine Vollmacht besteht.
Patientenverfügung: Bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Ehegattennotvertretungsrecht: Erlaubt Ehegatten für kurze Zeit bestimmte Entscheidungen im Akutfall; ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht.