Heidelberg: Haus des Jugendrechts nimmt Arbeit unter einem Dach auf
Am Freitag, 23. Januar 2026, wurden in Heidelberg die Räumlichkeiten des Hauses des Jugendrechts offiziell übergeben. Mehrere Institutionen arbeiten dort künftig eng zusammen.
In der Haberstraße 3 im Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd arbeiten künftig Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Jugendhilfe der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mannheim unter einem Dach.
Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, junge Menschen frühzeitig zu unterstützen, sie vor einem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren und bestehende Problemlagen wirksamer zu begleiten.
Auch Staatssekretär Thomas Blenke MdL hob die enge, überbehördliche Zusammenarbeit hervor. Kurze Wege zwischen den beteiligten Stellen ermöglichten ein frühes Eingreifen, um kriminelle Entwicklungen zu stoppen und jungen Menschen einen Neustart zu eröffnen.
Die Grundlage für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis wurde bereits am 8. April 2024 gelegt. Damals unterzeichneten der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Landrat Stefan Dallinger, Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer die Kooperationsvereinbarung. Nach längerer Suche konnte ein geeignetes Objekt gefunden werden, das seit Mai 2025 genutzt wird.
Weitere Informationen zur damaligen Unterzeichnung wurden bereits veröffentlicht unter presseportal.de.
Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner verwies auf die besondere Stärke der neuen Einrichtung. Durch die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Justiz und Polizei könnten negative Entwicklungen früh erkannt, junge Menschen stabilisiert und neue Perspektiven eröffnet werden.
Hintergrund: Das Konzept Haus des Jugendrechts
Kinder und Jugendliche durchlaufen auf dem Weg zum Erwachsenwerden verschiedene Entwicklungsphasen. Das Austesten von Grenzen gilt dabei als jugendtypisches Verhalten. Im Jugendgerichtsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe und Polizei übernehmen im Jugendstrafverfahren unterschiedliche Aufgaben. Während Polizei und Staatsanwaltschaft Straftaten aufklären und verfolgen, konzentriert sich die Jugendhilfe auf Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Verfahren hinweg.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte stehen dabei sowohl den Jugendlichen als auch deren Erziehungsberechtigten beratend zur Seite. Sie bringen ihre Einschätzungen zu Persönlichkeit, Entwicklung und Umfeld der Betroffenen in die Verfahren ein und empfehlen geeignete Unterstützungsmaßnahmen.
Die Bildinformationen zur Veranstaltung stammen vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.