Die Stadt Heidelberg unterstützt Betriebe, Einrichtungen und Vereine, die vom zweiten Corona-Lockdown betroffen sind, mit einem Soforthilfefonds in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. Die Mittel werden auf einen möglichst breiten und umfassenden Kreis verteilt und in die Bereiche Wirtschaftsförderung und Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport sowie Vereine in den Stadtteilen fließen. Das hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 einstimmig beschlossen.
ï Wirtschaft / Kreativwirtschaft (80.000 Euro): Der Schwerpunkt ist auf dem lokalen, stationären Einzelhandel geplant. Ziel ist, Maßnahmen zu fördern oder zusammen mit dem Handel durchzuführen, die diesem einen Mehrwert bringen. Es sollen Konzepte entstehen, die zusätzliche Frequenzen in den Einkaufsbereichen erzeugen, sobald die Pandemie das wieder zulässt. Die Wirtschaftsförderung wird die Maßnahmen in den kommenden Wochen entwickeln und konkretisieren. In Kooperation mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft soll zudem ein Projekt für Handel, Gastronomie, Kreativwirtschaft und Citymarketing umgesetzt werden: Unter dem Motto „FensterGlanz“ gestalten voraussichtlich ab Frühjahr 2021 Kreative und Künstler gemeinsam mit Einzelhändlern und Gastronomen Schaufenster neu. Effektvoll und kunstvoll sollen die Waren und Angebote der Geschäfte und Cafés sowie Werke, Produkte und Dienstleistungen von Künstlern und Kreativen gleichermaßen attraktiv ins Licht gerückt werden.
Ein weiterer Baustein des Soforthilfefonds ist eine kurzfristige Aufstockung des Förderprogramms Kultur- und Kreativwirtschaft um 10.000 Euro zu folgendem Zweck: Viele freiberuflich Tätige sind auf staatliche Wirtschaftshilfen angewiesen. Voraussetzung ist meist eine Prüfung und Antragsübermittlung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier setzt die städtische Soforthilfe an: Pro Förderantrag bei der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft können bis zu 500 Euro für Leistungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden. Soloselbständige, die direkt antragsberechtigt sind, können ebenfalls Beratungsleistungen durch prüfende Dritte in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind freiberuflich und selbständig Tätige sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Heidelberg. Anträge können vom 1. Januar bis 31. März 2021 gestellt werden, für Beratungsleistungen in diesem Zeitraum. Mehr unter www.kreativwirtschaft.heidelberg.de.
ï Kultur (50.000 Euro): Das Kulturamt realisiert ein weiteres Soforthilfe-Projekt. Unter dem Namen „Auftakt Kunst!“ können hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz Heidelberg ein aktuelles Werk aus eigener Produktion in Form eines Kurzvideos präsentieren. Gegenstand kann ein Werk sein, das in den vergangenen Wochen oder Monaten entstanden oder dieser Tage im Entstehen ist. Die Videos werden ab dem 23. Januar 2021 unter www.heidelberg.de/auftaktkunst und auf Youtube frei zugänglich zur Verfügung gestellt und können in den sozialen Medien weiterverbreitet werden. Alle beteiligten Künstlerinnen und Künstler erhalten eine einmalige Bruttovergütung von 500 Euro. Auf der Internetseite sind Infos zur Ausschreibung, den einzusendenden Materialien und das benötigte Formular zu finden. Einreichschluss für die Videos ist am 10. Januar 2021.
ï Soziales (10.000 Euro): Die Mittel sind für die Suchtberatung vorgesehen, einen der am stärksten betroffenen Bereiche von den Auswirkungen der Pandemie. Die Förderung wird zu gleichen Teilen auf die drei Heidelberger Suchtberatungsstellen aufgeteilt. Diese beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen in Krisen sowie in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Die schwierige finanzielle Situation der Beratungsstellen hat sich seit der Corona-Pandemie noch weiter verschärft: Neben den besonderen Herausforderungen, die der Betrieb der Beratungsstellen unter Corona-Bedingungen bedeutet, kommt erschwerend hinzu, dass die sonst erwirtschafteten Eigenmittel durch betriebliche und schulische Präventionsveranstaltungen weggebrochen und Spenden deutlich rückläufig sind.
ï Sport (40.000 Euro): Die Sportvereine verzeichnen erhebliche Einbußen, etwa durch Austritte von Mitgliedern sowie den Wegfall von Sponsoren, Festen, Wettkämpfen und Turnieren. Kostenpflichtige Kurse und Leistungen können nicht angeboten werden. Vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren leiden darunter. Bei der Mittelverteilung soll entsprechend den Vorgaben des Sportförderungsprogramms der Jugendsport besonders gefördert werden. Ergänzend wird auch der Reha- und Behindertensport berücksichtigt. Gemäß dem Badischen Sportbund sind für 2020 13.710 Jugendliche unter 18 Jahren sowie 1.105 Reha- und Behindertensportler in Heidelberg gemeldet. Somit können 2,70 Euro je Jugend-, Reha- oder Behindertensportler an lokale Vereine ausbezahlt werden. Eine Antragstellung ist unter Angabe der Bankverbindung beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung möglich.
ï Vereine in den Stadtteilen (20.000 Euro): Mit den Mitteln wird der Erhalt der Brauchtumspflege unterstützt und ein Beitrag dazu geleistet, das Vereinsleben in den Stadtteilen aufrechtzuerhalten. Antragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben und eine finanzielle Notlage in Folge der Corona-Pandemie begründen können. Mit der Förderung werden keine neuen Projekte oder Investitionen unterstützt. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt 500 Euro. Das Antragsformular steht ab 7. Januar 2021 im Internet unter www.heidelberg.de/servicevereine zum Download und Ausdrucken bereit. Die Antragstellung ist anschließend bis 7. Februar 2021 beim Referat des Oberbürgermeisters möglich. Vereine, die den vorgenannten Bereichen zugeordnet werden können, sind im Rahmen dieses Förderprogramms nicht förderfähig.