14. März 2020
Aufgrund der allgemeinen Lage wird ein Besuchsverbot im gesamten Universitätsklinikum Heidelberg erlassen, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.
Hierbei gelten folgende Ausnahmen:
• Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
• Angehörige von Patienten der Palliativstation (1 Person pro Tag)
• Begleitperson, welche die Schwangere unter der Geburt begleitet
• Vater, welcher das Neugeborene und seine Partnerin besuchen möchte
• Mutter/Vater eines kranken Kindes
• Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
• Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
• aus dringenden medizinischen Gründen – dies muss der Angehörige/Besucher telefonisch mit dem Stationsteam klären.
Besucher sind gebeten, sich an den Pforteneingängen der Kliniken zu melden; die Seiteneingänge werden geschlossen.
Mit diesen Maßnahmen trägt das Universitätsklinikum dazu bei, das Infektionsrisiko und die Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren.
Wir danken für das Einhalten dieser Regeln und das Verständnis unserer Besucher und Patienten.