Heddesheim: Motorradfahrer kommt von Kreisstraße ab und landet im Acker – Verdacht auf Alkoholfahrt

Heddesheim: Motorradfahrer kommt von Kreisstraße ab und landet im Acker – Verdacht auf Alkoholfahrt

 

Ein 27-jähriger Motorradfahrer ist in der Nacht zu Donnerstag bei Heddesheim von der Fahrbahn abgekommen und im Acker gestürzt. Nach bisherigen Erkenntnissen stand der Mann unter Alkoholeinfluss. Die Polizei ermittelt.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich der Verkehrsunfall am Donnerstag, 2. Juli 2026, kurz vor 1:00 Uhr auf der Ringstraße (K 4236) zwischen Viernheim und Heddesheim.

Nach bisherigen Erkenntnissen verlor der 27-jährige Motorradfahrer aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam von der Fahrbahn ab, geriet in einen angrenzenden Acker und stürzte dort.

Leichte Verletzungen nach Sturz

Der Motorradfahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde zur weiteren Untersuchung und Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Das beschädigte Motorrad wurde an der Unfallstelle verkehrssicher abgestellt.

Polizei vermutet Alkoholeinfluss

Während der Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte deutliche Anzeichen fest, die nach bisherigen Erkenntnissen auf einen vorherigen Alkoholkonsum hindeuteten. Der 27-Jährige hatte Schwierigkeiten, sich auf den Beinen zu halten, und zeigte Auffälligkeiten bei der Koordination.

Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der Mann ab. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Blutentnahme.

Gegen den 27-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen des Verkehrsunfalls ermittelt. Seinen Führerschein konnte die Polizei nicht sicherstellen, da er ihn nicht mitführte. Nach Angaben der Ermittler muss der Mann jedoch mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich. Bereits der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt kann eine Blutentnahme sowie führerscheinrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.