Nach zwei Bränden im Frühjahr 2026 in Bruchsal haben die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Anklage gegen zwei Männer geführt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen die beiden Verfahren nicht in Zusammenhang mit einer möglichen Brandserie.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe haben den Abschluss zweier umfangreicher Ermittlungsverfahren bekannt gegeben. Hintergrund sind zwei Brände, die sich im Frühjahr 2026 in Bruchsal-Heidelsheim sowie in der Bruchsaler Südstadt ereignet hatten.
Nach bisherigen Erkenntnissen konnten die Ermittler in beiden Fällen Tatverdächtige identifizieren. Hinweise darauf, dass die Taten Teil einer größeren Brandserie sind, haben sich bislang jedoch nicht ergeben.
Brand einer Gartenhütte in Heidelsheim
Am 11. April 2026 bemerkten mehrere Zeugen gegen 18 Uhr einen Brand auf einem Gartengrundstück im Bereich der Straße „Lindenbaum“. Beim Eintreffen von Feuerwehr und Polizei stand die dortige Gartenhütte bereits in Vollbrand.
Die kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben nach Angaben der Ermittler Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung. Im Verlauf der Ermittlungen geriet ein 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger in den Fokus der Polizei. Bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt, die den Tatverdacht nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhärteten.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat deshalb am 7. Juli 2026 Anklage wegen des Vorwurfs der Brandstiftung zum Amtsgericht Bruchsal – Schöffengericht – erhoben.
Entstehungsbrand an der Kleingartenanlage
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 30. April 2026 gegen 2.40 Uhr im Bereich der Kleingartenanlage „Hanfröste“. Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Bruchsal entdeckte dort während einer Kontrollfahrt einen Entstehungsbrand auf einer angrenzenden Wiese.
Den Polizeibeamten gelang es, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu löschen und ein Übergreifen auf einen nahegelegenen Baumbestand zu verhindern.
In unmittelbarer Nähe nahmen die Einsatzkräfte einen 79-jährigen deutschen Staatsangehörigen vorläufig fest, der sich hinter einem Gebüsch aufgehalten hatte. Nach den weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats Bruchsal erhärtete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Mann das Feuer gelegt haben soll.
Gegen den 79-Jährigen wurde am 13. Juli 2026 Anklage zum Amtsgericht Bruchsal – Strafrichter – erhoben. Ihm wird Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Leserhinweis: Mit der Erhebung einer Anklage ist noch keine rechtskräftige Verurteilung verbunden. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.