Karlsruhe: Zwei Brüder wegen Verdachts des Kokainhandels festgenommen

Karlsruhe: Zwei Brüder wegen Verdachts des Kokainhandels festgenommen

 

Nach monatelangen Ermittlungen haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Karlsruhe zwei Brüder im Alter von 27 und 25 Jahren festgenommen. Sie stehen im Verdacht, über einen längeren Zeitraum mit Kokain in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurden die beiden Tatverdächtigen am Montag festgenommen. Gegen sie wird wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Kokain in nicht geringer Menge ermittelt.

Die Kriminalpolizei Karlsruhe hatte die Ermittlungen bereits im Herbst 2025 aufgenommen. Im Rahmen verdeckter Ermittlungsmaßnahmen konnten nach bisherigen Erkenntnissen mehrere mutmaßliche Drogengeschäfte dokumentiert werden. Dabei soll ein vom 27-Jährigen betriebener Barber-Shop als mutmaßlicher Umschlagplatz für Betäubungsmittel genutzt worden sein.

Durchsuchungen führen zu Sicherstellung von Kokain

Auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsuchten Einsatzkräfte am Montagmittag eine Wohnung sowie den Barber-Shop. Dabei stellten die Beamten unter anderem rund 80 Gramm Kokain sicher.

Haftbefehle vollzogen

Die beiden Brüder wurden am Dienstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Gegen beide lagen bereits zuvor Haftbefehle vor.

Der Haftbefehl gegen den 27-jährigen Beschuldigten wurde in Vollzug gesetzt. Sein 25-jähriger Bruder kam unter Auflagen wieder auf freien Fuß, nachdem der gegen ihn bestehende Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden war.

Die weiteren Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Hinweise auf den Handel mit Betäubungsmitteln können der Polizei gemeldet werden. Verdächtige Beobachtungen sollten nicht eigenständig verfolgt, sondern den Ermittlungsbehörden überlassen werden. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.