Karlsruhe: Notfallsanitäter und Polizeibeamter bei Angriff eines 58-Jährigen verletzt

Karlsruhe: Notfallsanitäter und Polizeibeamter bei Angriff eines 58-Jährigen verletzt

 

Ein 58-jähriger Mann soll am Sonntagabend, 28. Juni 2026, in Karlsruhe einen Notfallsanitäter und einen Polizeibeamten angegriffen und verletzt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen befand sich der Mann mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand.

Ein medizinischer Rettungseinsatz in Karlsruhe hat am Sonntagabend in einer gewalttätigen Auseinandersetzung geendet. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe wurden dabei ein Notfallsanitäter und ein Polizeibeamter verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen brachten Rettungskräfte den 58-jährigen Mann gegen 20:30 Uhr wegen des Verdachts eines medizinischen Notfalls mit einem Rettungswagen in eine Klinik. Kurz vor dem Eintreffen an der Zentralen Notaufnahme soll der Mann unvermittelt den Notfallsanitäter körperlich angegriffen haben. Laut Polizei befand er sich dabei mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand.

Seitenscheibe des Rettungswagens zerstört

Im weiteren Verlauf randalierte der Mann und beschädigte die Seitenscheibe des Rettungswagens. Anschließend flüchtete er vom Einsatzort.

Wenig später trafen alarmierte Polizeibeamte den 58-Jährigen an. Nach Angaben der Polizei widersetzte er sich den Maßnahmen massiv und griff die Einsatzkräfte an. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung

Der verletzte Notfallsanitäter erlitt mehrere Verletzungen und konnte seinen Dienst nach dem Angriff nicht fortsetzen.

Gemeinsam brachten Polizei und Rettungsdienst den Mann schließlich unter weiterer Gegenwehr zunächst zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Anschließend wurde er in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Der 58-Jährige muss sich nun unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten. Die Ermittlungen dauern an.

Nach Angaben der Polizei deuteten die bisherigen Erkenntnisse darauf hin, dass sich der Mann während des Geschehens mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Hinweis: Wer Opfer oder Zeuge von Straftaten wird, sollte umgehend die Polizei verständigen und keine eigene Gefahr eingehen. Präzise Beobachtungen zum Geschehen können für die Ermittlungen von großer Bedeutung sein.

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