Neue Regelungen 2025: Was sich für Verbraucher ändert

Neue Regelungen 2025: Was sich für Verbraucher ändert

Neue Regelungen 2025: Was sich für Verbraucher ändert

Mit dem Start ins neue Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, die Verbraucher:innen betreffen. Ob Versicherungen, Energiepreise oder Gesundheitswesen – hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen für 2025 im Überblick.

Höhere Kosten bei Kfz-Versicherungen

Auch 2025 steigen die Prämien für Kfz-Versicherungen. Verbraucher:innen müssen je nach Versicherungsschutz mit einem Anstieg von bis zu 20 Prozent rechnen. Grund dafür sind erneut die gestiegenen Reparaturkosten infolge der Inflation. Ein Preisvergleich verschiedener Anbieter bleibt dennoch ratsam, da der Wettbewerb in diesem Bereich intensiv ist. Bei Beitragserhöhungen haben Kund:innen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Mitteilung.

Mindestlohn erhöht

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft nicht nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, sondern auch Minijobs. Entsprechend wird die Verdienstgrenze bei Minijobs auf 556 Euro monatlich angehoben, was einem Jahresverdienst von 6.672 Euro entspricht.

Stromumlagen und dynamische Tarife

Die Stromumlagen steigen um etwa 1,3 Cent auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 kWh bedeutet das Mehrkosten von rund 40 Euro jährlich. Hintergrund ist die bundesweite Umverteilung der Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Zudem müssen Stromanbieter ab 2025 dynamische Tarife für Kund:innen mit intelligenten Messsystemen anbieten. Diese Tarife richten sich nach den Strombörsenpreisen, was stündliche Preisschwankungen bedeutet. Verbraucherzentralen sehen Vorteile für Haushalte mit E-Autos oder Wärmepumpen, während sie für die meisten Haushalte weniger geeignet erscheinen.

Deutschlandticket und Gasnetzentgelte

Das Deutschlandticket verteuert sich auf 58 Euro monatlich, bleibt aber weiterhin als monatlich kündbares Abonnement erhältlich. Es empfiehlt sich zu überlegen, ob sich das Angebot lohnt, insbesondere bei wenigen Fahrten.

Die Gasnetzentgelte steigen um durchschnittlich 80 Euro pro Jahr für Haushalte mit einem Verbrauch von 20.000 kWh – ein Plus von etwa 27 Prozent.

Elektronische Patientenakte

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in vier Modellregionen eingeführt, darunter Hamburg und Teile von NRW. Nach der Pilotphase soll sie ab März 2025 bundesweit verfügbar sein. Die ePA ermöglicht es, medizinische Daten wie Arztbriefe oder Röntgenbilder zentral zu speichern. Zusätzlich werden alle per eRezept verordneten Medikamente erfasst.

Höherer Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Krankenkassen können individuell über die Höhe entscheiden. Bei Erhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Monatsende, in dem der neue Beitrag gilt.

Kein Amalgam mehr für Zahnfüllungen

Ab Januar 2025 dürfen EU-weit keine neuen Zahnfüllungen aus Amalgam mehr vorgenommen werden, um die Umweltbelastung durch Quecksilber zu verringern. Als Alternative werden zahnfarbene Kunststofffüllungen ohne Zuzahlung angeboten.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte. Damit liegt der Beitragssatz für Kinderlose bei 4,2 Prozent und für Familien gestaffelt zwischen 2,6 und 3,6 Prozent.

Mobilfunk-Rechte bei langsamer Internetverbindung

Ab Frühjahr 2025 gelten neue Rechte für Mobilfunknutzer:innen. Bei zu langsamer Internetverbindung können sie die Rechnung mindern oder außerordentlich kündigen. Eine speziell entwickelte Messsoftware der Bundesnetzagentur dient als Grundlage für den Nachweis.

Einheitlicher USB-C-Anschluss

Eine EU-Richtlinie führt ab 2025 USB-C als Standardanschluss für Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte ein. Ziel ist die Reduzierung von Elektroschrott.

Verlängerte Briefzustellung und gestiegene Preise

Briefe müssen ab 2025 erst am dritten Werktag zugestellt werden. Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent, die Postkarte 85 Cent. Paketzustellungen werden auf Abholorte in der unmittelbaren Nachbarschaft beschränkt.

Pfändungsfreigrenzen und Wohngeld

Zum 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst, Details werden im Frühjahr bekannt gegeben. Ab Januar erhöht sich das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro pro Monat.

Anhebung des Kindergeldes

Voraussichtlich steigt das Kindergeld um fünf Euro je Kind. So würden Familien mit einem Kind 255 Euro und mit zwei Kindern 510 Euro erhalten. Auch der Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag sollen steigen.

HDTV bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Ab Januar 2025 senden die öffentlich-rechtlichen Sender nur noch in HD-Qualität. Alte Fernseher benötigen gegebenenfalls einen HD-Receiver, der ab etwa 30 Euro erhältlich ist.

Diese Änderungen bringen Herausforderungen, aber auch Chancen. Verbraucher:innen sollten sich gut informieren, um mögliche Vorteile optimal zu nutzen.