BFW - Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg: Neujahrsempfang 2024 in Stuttgart und Verleihung des Bauträgernachwuchspreises 2024

Der BFW Landesverband Baden-Württemberg lud am 24.01.2024 zu seinem traditionellen Neujahrsempfang nach Stuttgart ein. Nach der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden des BFW Baden-Württemberg, Dirk Graf, sprach als Vertreterin der Landesregierung von Baden-Württemberg Staatsekretärin Andrea Lindlohr MdL vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ein Grußwort. Weitere Impulse und Antworten gab Professor Dr. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln mit seiner Analyse und seinem Ausblick auf die konjunkturellen Entwicklungen im neuen Jahr. Markus Wotruba von der BBE Handelsberatung GmbH stellte Erfolgsmodelle aus Stadt und Land wie etwa dem Israel-Platz in Kopenhagen als Praxisbeispiele vor. Zudem erfolgte die Verleihung des Bauträgernachwuchspreises 2024 durch den Vorstandsvorsitzenden des BFW, Dirk Graf, und Herrn Senator h.c. Herbert Klingohr, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung des Freundeskreises Immobilienwirtschaft der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Stellvertretend für die Studentinnen und Studenten, die das Planspiel entwickelt hatten, nahmen Nina Lang, Tobias Böhringer und Paul Harter den Preis entgegen.

Im Rückblick auf das vergangene Jahr und die Krise im Wohnungsbau sagte der Vorstandsvorsitzende des BFW, Dirk Graf, habe die baden-württembergische Landesregierung bislang unzureichend reagiert, „Der Strategiedialog und der Krisengipfel des Bauministeriums waren wichtig, haben aber keine neuen Impulse für neue Wohnungen in der aktuellen Situation gebracht.“ Graf verwies auf drei Gründe hierfür: Zum einen darauf, dass der Haus- und Wohnungsneubau für private Investoren zu teuer und nicht mehr lukrativ sei und Private nicht mehr in den Wohnungsneubau investierten. Zum anderen, dass die Politik in Bund und Land private Investoren weiterhin ausbremse. Und außerdem seien es die unveränderten Forderungen vieler Kommunen, die Bauprojekte wie in Zeiten der Hochkonjunktur behandelten, gegenüber Investoren, die den Neubau zusätzlich erschwerten.

- „Private investieren nicht mehr in den Wohnungsneubau“
Dirk Graf betonte, dass die privaten Haushalte 2021 und 2022 in Baden-Württemberg noch 62 Prozent der Investitionen in den Wohnungsneubau gestemmt und dabei Millionen investiert hätten und dass diese Haushalte für den Wohnungsbau unverzichtbar seien, jedoch hätten mit steigenden Zinsen vermögende Haushalte auch andere Finanzanlagemöglichkeiten und müssten nicht in den Wohnungsbau investieren. „Für diese Gruppe der privaten Haushalte muss die Politik Investitionen in den Wohnungsneubau wieder attraktiv machen“, so Graf. Aktuell jedoch blieben diese meist einkommensstarken Haushalte in ihren Mietwohnungen oder suchten sich neue größere Mietwohnungen anstatt eine Eigentumswohnung zu erwerben und damit belasteten sie den ohnehin schon angespannten Mietwohnungsmarkt noch zusätzlich.

Dazu ergänzte Gerald Lipka, Geschäftsführer des BFW Baden-Württemberg: „Wir fordern daher von der Politik, dass sie nicht nur den sozial geförderten Wohnungsbau in ihren Fokus nimmt. Wir brauchen steuerliche Anreize für Investoren, wie die degressive Sonder-AfA, um private Investitionen in den Mietwohnungsneubau zu ermöglichen. Wir brauchen aber auch Anreize für Selbstnutzer, wie eine steuerliche Berücksichtigung der Finanzierungskosten. Damit wird der Selbstnutzer mit dem gewerblichen Vermieter gleichgestellt, denn der soziale Wohnungsneubau funktioniert nur, wenn das Gesamtpaket stimmt. Sozialer Wohnungsbau entsteht nur dort, wo auch freifinanzierter Wohnungsbau zu wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist.“
Graf sagte, jungen Familien zu helfen möglichst frühzeitig die Eigenkapitalhürde zu nehmen, sei notwedig und nachdenken könne das Land über eigenkapitalersetzende oder ergänzende Bürgschaften der L-Bank. Zudem habe der BFW Baden-Württemberg eine Absenkung der Grunderwerbsteuer ins Gespräch gebracht. Hier könnten auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, indem man Ersterwerber oder gezielt den Neubau von der Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise befreie. Graf wies darauf hin, dass das Land davon selbst profitieren würde und ergänzte: „Denn fünf Prozent Grunderwerbsteuer sind bei Null Euro Umsatz immer noch Null Euro Einnahmen.“

 

- „Politik in Bund und Land bremst private Investitionen aus“
Lipka hielt fest, dass Bauträger und Projektentwickler unter den bestehenden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer weniger Neubauprojekte beginnen, was ihre Liquidität bedrohe und damit ihre Existenz. „Gehen weitere Unternehmen in die Insolvenz oder bauen Handwerk und Industrie weiter Personal ab, dann geht Manpower und Know-How dauerhaft verloren. Dann können wir die Wohnungen, die gebraucht werden, wegen der fehlenden Kapazitäten auch künftig nicht mehr bauen“, so Lipka.
Zudem wies der Vorstandsvorsitzende Graf auf mögliche soziale Probleme hin: „Schaffen es die demokratischen Parteien nicht, schnell mit klaren Strategien zu reagieren, so befürchten wir, dass davon die politischen Extreme profitieren“ und ergänzte, dass die Nachfrage nach Wohnraum weiter steige, der zusätzliche Bedarf aber nicht ohne Neubau gedeckt werden könne und massive gesellschaftliche Konflikte um Wohnraum drohten.


- „Kommunen behandeln Bauprojekte wie zu Zeiten der Hochkonjunktur“
Auch wenn auf kommunaler Ebene die politischen Konstellationen sehr unterschiedlich seien, würden fast überall nach wie vor preistreibende städtebauliche Verträge oder Konzepte aus der Zeit der Hochkonjunktur unverändert angewandt - auch wenn sich die konjunkturelle Lage zwischenzeitlich grundlegend verändert habe.
Zudem wies Graf darauf hin, dass auch überzogene Quoten sozial geförderten Wohnungsbaus den Wohnungsneubau in vielen Fällen unwirtschaftlich machten. Meist sei eine Quersubventionierung durch den freifinanzierten Wohnungsbau am Markt nicht mehr durchsetzbar. Wenn Baurecht an Infrastrukturmaßnahmen wie etwa den Bau einer Kita geknüpft werde, müssten diese Kosten durch das Bauprojekt mitfinanziert werden. „Dies ist in deutlich schlechteren konjunkturellen Zeiten nicht mehr wirtschaftlich darstellbar,“ stellte Graf mit Bedauern fest.

„Wir sehen die Herausforderungen, die das Jahr 2024 für uns alle bringen wird, aber wir bleiben zuversichtlich, dass wir mit klugen unternehmerischen Entscheidungen und vielleicht auch mit politischer Unterstützung ein weiteres schwieriges Jahr meistern werden“, mit diesem hoffnungsvollen Blick in die Zukunft schlossen der Vorstandsvorsitzende Dirk Graf sowie Geschäftsführer Gerald Lipka.

 

DR2901Staatsekretärin Andrea Lindlohr MdL vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg mit (4. v. rechts) mit dem Vorstandsvorsitzenden des BFW Baden-Württemberg, Dirk Graf (1. v. rechts) und Gerald Lipka, Geschäftsführer des BFW Baden-Württemberg (3. v. rechts)

DR29012Senator h.c. Herbert Klingohr, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung des Freundeskreises Immobilienwirtschaft der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (3. v. links) und Dirk Graf, Vorstandsvorsitzender des BFW (2. v. rechts) mit Nina Lang (2. v. links), Tobias Böhringer (3. v. rechts) und Paul Harter (4. von rechts) vom Studiengang Immobilienwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, die den Bauträgernachwuchspreises 2024 gewonnen haben.