3 G entfallen – ohne Berechtigungsnachweis in den Europa-Park und die Wasserwelt Rulantica

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die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht ab dem 28. Juni 2021 einen Besuch des Europa-Park Erlebnis-Resorts ohne eine Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis oder einen Genesungsnachweis. Mit einem tagesdatierten Onlineticket steht dem Ausflug in den Park und die Wasserwelt nichts mehr im Wege.
Deutschlands größter Freizeitpark erweitert nun sukzessive das Showprogramm, so dass schon bald wieder mehr Shows angeboten werden können und entführt seine Gäste in die zauberhafte Welt des Varietés, auf ein eiskaltes Abenteuer in den indonesischen Dschungel oder zu einem actiongeladenen Spektakel in die Spanische Arena.
Weiterhin gültig sind die AHA-Regeln. Wenn z.B. in Warteschlangen kein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch Hygieneregeln wie Hust- und Niesetikette und gründliches Händewaschen müssen weiterhin eingehalten werden. Der Europa-Park freut sich, seinen Gästen unbeschwerten Spaß mit der ganzen Familie bieten zu können.

Die neuen Lockerungen sind abhängig von der 7-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis. Die Definition, welche Stufe der neuen Verordnung gültig ist, erfolgt durch das Robert Koch-Institut. Die Voraussetzungen für den Besuch des gesamten Europa-Park Erlebnis-Resorts können sich täglich ändern. Die Werte werden in der Regel am Vorabend für den jeweiligen (Besuchs-)Tag durch das RKI kommuniziert. Besucher sollten dies immer tagesaktuell prüfen.