Eine Reise buchen in Corona-Zeiten: Mit diesen 8 Tipps sind Urlauber auf der sicheren Seite


Ostern, Pfingsten und natürlich der Sommer sind beliebte Zeitpunkte, um europaweit zu verreisen. Wäre da nicht die Corona-Pandemie, welche die Urlaubsplanung schwierig macht. Was, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommt oder eine Reisewarnung ausgerufen wird? Muss ich dann zu Hause bleiben? Verliere ich mein Geld? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps für eine sichere Reisebuchung in Corona-Zeiten.
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Viele wünschen sich, endlich wieder einen Städtetrip machen zu können; Bild: www.pexels.com

Reisehinweise und Reisewarnungen verfolgen
Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Internetseite eine Übersicht über aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen pro Land. Hier kann man nachprüfen, ob von einer Reise an den gewünschten Urlaubsort abgeraten oder gewarnt wird und was es zu beachten gilt.
Die Seite reopen.europe.eu listet Coronavirus-Maßnahmen auf, die in den Ländern der Europäischen Union gelten. Man erfährt unter Anderem, in welchem Land wo Maske getragen werden muss, welcher Mindestabstand einzuhalten ist oder was gilt, wenn man nur durch ein Land hindurchfahren möchte.

Lieber eine Pauschalreise buchen
Bei Pauschalreisen ist meist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn für den gebuchten Zeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder es im Zielland zu einem Lockdown kommt. Juristisch wird dann von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen am Urlaubort gesprochen.
Seit Beginn der Pandemie werden zahlreiche Flüge abgesagt. Das Hotel kann aber weiterhin offen sein. Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter mich auf einen anderen Flug umbuchen oder mir das Geld erstatten. Wer einzeln bucht, muss die Hotelkosten in der Regel zahlen.
Die rechtliche Absicherung und die Chance, Geld zurückzubekommen, ist bei der Pauschalreise also wesentlich höher als bei einer Individualreise. Als Reaktion auf die Krise verzichten einige Anbieter derzeit zudem auf die Anzahlung.
Eine Reise gilt dann als Pauschalreise, wenn mehrere Hauptreiseleistungen wie Flug und Hotel kombiniert und zusammen gebucht wurden. Mehr zum Pauschalreiserecht ist auf www.evz.de zu finden.

Überprüfen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist
Wer individual reist, also zum Beispiel Flug und Unterkunft getrennt voneinander bucht, sollte vorher einen Blick in die Stornobedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen. Einige Anbieter haben sich angepasst und bieten eine kostenlose Stornierung bis wenige Tage vor der Reise an.
Ist das nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Reise abzusagen und Geld zurückzubekommen. In der Pandemie kommt es vor, dass das Hotel oder das Ferienhaus zwar geöffnet sind. Nur kann der Gast aufgrund eines abgesagten Fluges nicht anreisen. Bezahlen muss man trotzdem, außer eben man hat eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit.

Stornierungspaket extra dazubuchen
Einige Anbieter haben aufgerüstet und bieten eine Stornierungsoption, sogenannte Flex-Tarife, die man gegen einen Aufpreis dazubuchen muss. Bei teuren Reisen kann es Sinn machen, das Stornopaket für einige Euro mitzunehmen.
Wichtig: Die Bedingungen genau durchlesen, um zu wissen, wann man stornieren kann und wann nicht. Der Teufel steckt im Detail. Manche Anbieter haben die Tarife zwar im Programm, bieten sie aber nicht für alle Reisen an.

Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung klären
Urlauber sollten klären, ob sie bei einer neuen Corona-Welle oder eines Lockdowns auf einen anderen Zeitraum umbuchen können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Das sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen.

Nach Einschränkungen im Hotel fragen
Einige Hotels dürfen aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht alle Bereiche öffnen. Vielleicht dürfen Pool, Wellnessanlagen oder zum Beispiel der Fitnessraum nicht genutzt werden. Der Reiseveranstalter muss dies vor der Buchung mitteilen. Im Zweifel sollten Reisende nachhaken.
Hat der Veranstalter mich vorher informiert, kann ich im Nachhinein keine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Eine Reiserücktrittversicherung abschließen
Kurz vor oder im Urlaub krank zu werden, ist ein Alptraum. Noch dazu ist eine Krankheit kein Grund, eine Reise kostenlos absagen zu dürfen. Selbst eine nachgewiesene Corona-Infektion nicht. Schutz kann eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung bieten. Sie ermöglicht es, von der Reise zurückzutreten oder sie abzubrechen, wenn ich krank werde oder eine Quarantäne einhalten muss.
Achtung, man sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag keine Ausschlussklausel für Pandemien steht, sonst gibt es kein Geld.

Sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden
Wer sich selbst mit dem Reiseveranstalter nicht einigen kann, kann sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Juristen des EVZ helfen bei Problemen mit Anbietern, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben.